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Steuerbehörde ablehnt Verlustabschrieb? Ein Berufungsklage kann hilfen.

Offene Steuernotifikationen halten

Ablehnung der Verlustberechnung? Die Steuerbesoldete League ratift den Betroffenen, eine...
Ablehnung der Verlustberechnung? Die Steuerbesoldete League ratift den Betroffenen, eine grundlegende Befürwortung gegen solche Steuerentscheidungen einzulegen.

Steuerbehörde ablehnt Verlustabschrieb? Ein Berufungsklage kann hilfen.

Verfassungsmäßige Bedenken gegen Steuerregeln: Betroffene Parteien Protestieren aufgrund der beschränkten Anerkennung von Verlusten an Kapitalanlagen. Die Urteile könnten auch andere Personen profitieren.

Jeder, der Einkommen aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, kann unter bestimmten Umständen Verluste einfahren - beispielsweise durch den Verkauf von Aktien, wenn der Preis inzwischen gesunken ist. Gewinne und Verluste können bis zu einem gewissen Grad gegeneinander ausgesetzt werden. Allerdings erkennen die Gerichte nicht alle diese Aussetzungslimiten an. Deshalb rät die Steuerzahlervereinigung betroffenen Parteien, bei Steuerbeschlüssen, in denen die Aussetzung von Verlusten nicht anerkannt wurde, eine grundsätzliche Befürwortung einzureichen.

Eine Einschränkung: Verluste an Kapitalanlagen können nicht gegen Einkommen anderer Einkommensarten offsetet werden - z.B. Verluste aus verlustbringenden Aktienverkäufen können gegen Einkommen aus Renten oder Löhnen abgegerechnet werden, was den Steuersatz reduzieren könnte. Stattdessen können Verluste nur gegen Kapitalerträge in derselben Jahresperiode oder in den folgenden Jahren abgesetzt werden. Das Bundesfinanzgericht hat bereits Verfassungsmäßige Bedenken gegen diese Vorschrift (Urteil VIII R 11/18) geäußert. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher nicht zu dieser Sache geäußert.

Offene Steuererklärungen können korrigiert werden

Eine etwas spezialisiertere und daher wahrscheinlich nur einem kleinen Kreis von Investoren und Investoren relevant: Verluste aus sogenannten Futures-Verträgen - also Wertpapiergeschäften, deren Erfüllung in der Zukunft liegt - können nur gegen Gewinne aus Futures-Verträgen und den damit verbundenen Prämien offsetet werden. Die Aussetzung mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften ist hier ausgeschlossen. Darüber hinaus sind die abzugsfähigen Verluste auf €20.000 jährlich beschränkt. Wer größere Verluste erlitten hat, muss den übrigen Betrag auf die nächsten Jahre und erneut gegen den Höchstgrenzwert aufsetzen.

Das Bundesfinanzgericht hat auch Verfassungsmäßige Bedenken gegen diesen Vorgang geäußert (Urteil VIII B 113/23). Eine ähnliche Sache wird zurzeit vom Finanzgericht Baden-Württemberg verhandelt. Die Steuerzahlervereinigung geht davon aus, dass das Finanzgericht den umstrittenen Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung referieren wird.

Bis zu endgültigen Gerichtsurteilen können Steuerpflichtige ihre Befürwortung gegen den Steuerbeschluss offen halten. Die Steuerbehörden können dann noch die Bewertung korrigieren. Sollte die Bewertung rechtskräftig sein, ist dies nicht mehr möglich. Steuerpflichtige haben vier Wochen von der Erceipt des Beschlusses, um ihre Befürwortung einzureichen.

  1. Die 'Steuerzahlervereinigung' ermutigt betroffene Parteien mit Kapitalanlagenverlusten, die in Steuerbeschlüssen nicht anerkannt wurden, eine Anleitung von der Finanzbehörde einzureichen, mit den verfassungsmäßigen Bedenken des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die beschränkte Anerkennung solcher Verluste begründet.
  2. Anleger, die Verluste durch Börsenhandel mit Aktien einfahren, z.B. durch den Verkauf von Aktien zu einem niedrigeren Preis als erworben, könnten von den Urteilen des Bundesfinanzgerichts und des Bundesverfassungsgerichts profitieren, die die Anerkennung von Aussetzungslimiten für Verluste potenziell erweitern könnten.
  3. Das 'Bundesfinanzgericht' hat Verfassungsmäßige Bedenken gegen die Vorschrift geäußert, die die Aussetzung von Verlusten an Kapitalanlagen gegen Einkommen anderer Einkommensarten, wie Renten oder Löhne (Urteil VIII R 11/18), sowie gegen die Verfahrenregelung für die Aussetzung von Verlusten aus Futures-Verträgen gegen Gewinne (Urteil VIII B 113/23) ausgesprochen.
  4. Die 'Einnahmen', die die Finanzbehörde einbeutelt, können durch Gerichtsurteile über die Anerkennung von Verlusten an Kapitalanlagen erheblich beeinflusst werden, was beide Anleger und das Gesamtsystem der Steuern betrifft.

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