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Stellvertreter Matthias Helferich+ celle beschuldigt, Parteifreunden gedroht haben

Zwei regionales Gerichts angehende Mit zwei AfD-Politikern Matthias Helferich extensiv gerätigt haben. In ihrem Urteil wenden sie sich auch an Kontakten mit Ex-Nationalsozialisten und an die angebliche Tätigkeit einer AfD-Frau 'als Sexarbeiterin' Referenz.

AfD-Politiker und Bundestagsabgeordneter Matthias Helferich steht der Anschuldigung der Bedrohungen...
AfD-Politiker und Bundestagsabgeordneter Matthias Helferich steht der Anschuldigung der Bedrohungen gegenüber

Gericht der AfD - Stellvertreter Matthias Helferich+ celle beschuldigt, Parteifreunden gedroht haben

## AfD-Disziplinargericht: Migranten "scheinbar mit Rindern gleichgesetzt"

Es ist bereits eine Halbjahreszeit her, seitdem der AfD in Nordrhein-Westfalen Matthias Helferich als Vertreter ins Bundestagmandat und zudem als Stellvertreter in den Landesvorstand kommt. Die Wahl war eine Erklärung der Delegierten an den Mann, der sich einst als das "freundliche Gesicht des NS," also Nationalsozialismus, bezeichnete. Helferich, 35, ist in der AfD sehr vernetzt, in der Jugendorganisation "Junge Alternative" sowie in der Gruppe um Björn Höcke.

Nach wenigen Monaten seiner Wahl hat eine Mehrheit im Landesvorstand Helferich aus der Partei aussondern wollen. Ende Mai hat der Landesvorstand entsprechende Anträge an den Staatsdisziplinarhof und forderte auch, dass dieser bestätigt, dass Helferich seine Mitgliedsrechte ausüben darf. Der Parteigerichtshof hat dies getan. Die Entscheidung zur Parteiausschlussverfahren ist noch ausstehend.

AfD-Disziplinarhof: Migranten "scheinbar mit Rindern gleichgesetzt"

Das Urteil des Staatsdisziplinarhofs, das neun Seiten umfasst und bei stern verfügbar ist, beschuldigt Helferich an verschiedenen Verstößen. Eines von ihnen betrifft ein Instagram-Post. Der Bundestag-Abgeordnete veröffentlichte ein Foto eines Heckscheibenschildes mit dem Slogan "Los von den Schmutzigen" und den Worten "Super" und "#rückwanderung".

Das Disziplinarhof urteilt eindeutig: "Die Verknüpfung des Slogans 'Los von den Schmutzigen' mit dem Begriff 'rückwanderung' zeigt ein dehumanisierendes Einstellungsverhalten gegenüber Migranten, die scheinbar mit Rindern gleichgesetzt werden." In colloquialer Sprache wird das Wort Rind "verächtlich für ein Tier" benutzt.

Der AfD-Disziplinarhof beschuldigt Helferich zudem, sich hinter zwei AfD-Kollegen auf dem Sozialmediaplattform X gestellt zu haben. Diese Kollegen hatten öffentlich ausgesagt, dass Personen türkischer und Jezidier Herkunft nicht Deutsche werden könnten. Durch dieses Verhalten hätten sie laut Disziplinarhof vermutlich die Grundgesetz und das Grundprogramm der AfD verletzt. Helferich, so geht es weiter, hat diese Ansichten übernommen, obwohl er als Mitglied des Landesvorstandes wusste, dass ein Ausschlussverfahren gegen diese Parteimitglieder eingeleitet worden war.

"Drohscenarios" gegen Parteigenossen

Die größte Sektion im Disziplinarhofs-Urteil heißt "reale oder indirekte/subtile Drohscenarios gegen Parteigenossen." Helferich schafft "Drohscenarios," hat wiederholt und absichtsvoll "falsche oder angenommene Fehler anderer Parteigenossen verursacht" und tat dies "um Druck auszuüben."

In seinem Urteil beschreibt das Disziplinarhof die verschiedenen Beispiele, und das erste geht tief in die Machtverhältnisse des größten Landesverbandes der AfD ein. In Duisburg übt Andreas Laasch, Chef der Mitgliederschaftsstärksten AfD-Distrikte Duisburg, immer größere Einfluss aus. Der Spiegel berichtete 2019, dass der Name von Laasch in Dokumenten der verbotenen Neonazi-Partei FAP aus den 1990er-Jahren auftrat. Die FAP-Leute aus Duisburg wollten zu einer Gegendemonstration gegen einen May Day-Demonstration in Dortmund gehen, um den Linken zu zeigen, dass sie die Straßen nicht abtreten wollen. Für "Fahrzeug 5" war es auch registriert, dass "Andreas Laasch" dort stand.

Laasch hatte damals geleugnet, jeglichen Kontakt zur FAP gehabt zu haben, indem er aussagte, es könnte nur eine Fälschung sein.

Im Juni 2024, nachdem Andreas Laasch zum Bezirksvorsitzenden der AfD gewählt worden war, schrieb Matthias Helferich auf der Plattform X. Er gratulierte Laasch und schrieb, dass der AfD-Landesvorsitzende Martin Vincentz und der Bundesvorsitzende Tino Chrupalla "einen guten Netzwerker – mit exzellenteren Kontakten zur alten Rechten und einem V-Mann" hätten.

"Exzellente Kontakte zur alten Rechten," zu denen vermutlich auch die verbotene FAP gehörte: Wenn Helferich kein Lügner ist, besitzt er somit Insiderkenntnisse über Laaschs Vergangenheit. Laut Landesschiedsgericht hat Helferich "diese oder andere angebliche Kenntnisse" genutzt, um Laasch direkt angesprochen: "Ich hätte dir nicht übertrieben sagen, du weißt deine Umgebung und deinen Vergangenheit bestens."

Die Gerichtsbeamten nehmen eine "strafbare formelle Beleidigung" an

Im Januar 2024 hat Helferich in einem WhatsApp-Gruppenchat über eine AfD-Frau aus NRW kommentiert, die ihr Parteiamt für Jahre in einer exponierten Position vertreten hat. Das Schiedsgericht händelt jetzt auch mit diesem Fall. Der Kläger, wie er im Urteil genannt wird, hat angeblich "Kenntnis von einer angeblichen Tätigkeit des Parteimitglieds (...) in der Vergangenheit" und damit behauptet, sie habe sich als Hure verteidigt und gesagt: "Deine neue Hygiene, die dich besonders hervorhebt als ehemalige Prostituierte ..."".

Die Landesschiedsrichter scheinen Helferich zu einigem Maße zu vertrauen. In diesem Fall sind sie der Ansicht, dass "mindestens eine strafbare formelle Beleidigung" anzunehmen ist. Und es ist auch "im Raum, dass der Kläger diese angebliche Vergangenheit des (...) zu seinem Nachteil anwendet, wenn er es geeignet findet."

An den ehemaligen AfD-Bundestag-Kandidaten Henning Zoz, einem Unternehmer aus Westfalen-Süd, schrieb Helferich am X. Juni 2024: "Beste Kontakte zu Putins Nachtwölfen und den ostukrainischen Republiken." Nach Angaben des AfD-Schiedsgerichts hat er das "zum Schaden Zoz's Rufes" getan. Helferich vernachlässigte dabei, dass der Parteimitglied Zoz, als Unternehmer, Geschäftsbeziehungen in den ukrainischen Ostregionen unterhielt und auf sensibelem Terrain war.

Die Richter erkennen in solchen Sätzen Helferich's Absicht "Parteimitglieder oder deren Angestellte mit irrelevanten Ereignissen oder Aktivitäten aus ihrer Vergangenheit zu belasten." Helferich widersprach den Vorwürfen. Er verteidigte sich "hauptsächlich mit ausgedehntem Wissen über tatsächliche oder vermeintliche Fehlverhaltens von Zeugen oder Personen in deren Umfeld."

Helferich betonte zudem, dass innerparteiliche Meinungsbildung verboten ist. Diese Verteidigungsstrategie scheint von der Fraktion Hocke unterstützt zu werden. Thüringer Landtagsabgeordneter Torben Braga, früherer Sprecher von Hocke und noch sein Stellvertreter als Chef der Thüringer AfD, kommentierte Mitte Juni 2024 auf X, hatte er über Helferich kommentiert: "Aus Sicht der Informationen, die ich habe, führt oder wird die laufende PAV (Parteiausschlussverfahren, der Herausgeber) gegen Helferich zu einer oder zur Folge einer bedeutenden Einschränkung der innerparteilen Demokratie. Das ist bereits eine Verletzung der AfD-Satzung & damit unannehmbar."

Derzeit steht Matthias Helferich allein da.

  • Korrektur: In einer früheren Fassung dieses Textes wurde berichtet, dass das Disziplinargericht Helferichs Ausschluss bestätigt habe. Das war eine Fehleinschätzung. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Disziplinargericht, dass Helferich seine Mitgliedsrechte ausüben darf. Der Ausschlussurteil ist noch ausstehend. Wir haben die entsprechenden Abschnitte korrigiert und bedauern die Fehler.*

Das Disziplinargerichts Urteil gegen Matthias Helferich, den Verbündeten von Björn Höcke, beinhaltet eine Kritik an einem Instagram-Beitrag, in dem Helferich Migranten mit Rindern verglichen scheint. Das Gericht warf Helferich auch vor, sich mit afd-nahen Kollegen zu alignen, die das Grundgesetz und die Parteiprogramm der AfD verletzt hatten, indem sie Menschen türkischer und Jezidischer Herkunft entwürdigen hatten. Des Weiteren hielt das Gericht Helferich für verantwortlich für die Schaffung "Drohscenarios" gegen Parteimitglieder und für den Einsatz von Falschinformationen, um Druck auszuüben.

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