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Staaten mit föderalen Strukturen setzen sich für ein reduziertes Radioprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein.

Der Inhalt des Programms bleibt unverändert

Bundesländer wollen weniger Radioprogramme von öffentlich-rechtlichen Sendern
Bundesländer wollen weniger Radioprogramme von öffentlich-rechtlichen Sendern

Staaten mit föderalen Strukturen setzen sich für ein reduziertes Radioprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein.

Offentlich gefördertes deutsches Rundfunk könnte signifikante Reduktionen an Radio-Sendungen erfahren, wie es Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, mitteilte. Raab, die zusätzlich Medienstaatssekretärin in Rheinland-Pfalz ist, gab an, dass Gespräche laufen, um Fernsehnischekanäle zu schmälern und Apps ebenfalls einzuschränken.

Heike Raab gab dieser Mitteilung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bekannt. Hessischer Rundfunk (HR), ein ARD-Sender, hat bereits angekündigt, im Langlauf weniger als der derzeit sechs Radio-Programme zu haben. Zu den nischenkanal des öffentlich-finanzierten Rundfunks gehören Tagesschau24 (ARD), Phoenix (ARD und ZDF), KiKa (ARD und ZDF), ZDFinfo (ZDF), ZDFneo (ZDF), ARD alpha (ARD) und Eins (ARD).

Deutschland ist derzeit in einem breiteren Rundfunkreformprozess verwickelt, getrieben von Forderungen des Staatskreises nach mehr Kosteneffizienz der öffentlichen Rundfunkanstalten. Die deutschen Länder beauftragen die öffentlichen Rundfunkanstalten und richten deren Grundstruktur über einen Staatsvertrag vor, wobei die Häuser die Inhalte kontrollieren, berücksichtigend die Pressefreiheit.

Die Rundfunkkommission wird ihre Vorschläge den Ministerpräsidenten im Oktober vorstellen. Raab betonte, dass sie in einem guten und konstruktiven Prozess seien und am Montag weitergesprechen würden.

Ein Reform-Staatsvertrag wird entworfen, um Änderungen in insgesamt fünf weiteren Staatsverträgen überwachen: Medien-Staatsvertrag, ARD--, ZDF- und Deutschlandradio-Staatsvertrag, sowie den Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag, in dem der Beitragssatz festgelegt wird. Es sind allerdings noch keine Details über die konkreten Pläne der Länder für die Finanzierung bekannt. Es gibt derzeit eine Debatte unter den Ländern über die angemessene Höhe der Rundfunkbeitrag.

Eine Empfehlung der Kommission zur Bestimmung der Finanzbedürfnisse der Rundfunkanstalten (KEF) zur Erhöhung des Beitrags ab dem 1. Januar 2025 von 18,36 Euro auf 18,94 Euro wurde von mehreren Ministerpräsidenten nicht genehmigt. Da die Länder den Beitragssatz nur kollektiv ändern können, kann der Fall vor das Bundesverfassungsgericht kommen.

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