Sommerfest soll nicht stattfinden
**Nach der Verbotierung des Sommerfestes der rechtsextremen Zeitschrift "Compact," konnten die geplanten "Freiheit der Presse Sommerfest" am Samstag nicht an derselben Stelle stattfinden. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte gemäß eigenen Angaben ein Verbotsbeschluss der zuständigen Polizei-Aufsicht. Der Senat stimmte der Ansicht der Polizei zu, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung für das verbotene "Compact"-Magazin handelte, sagte Präsident des Gerichtshofs Andreas Pfersich.
Ein Berufungsbeschwerde gegen das Urteil ist noch einzulegen beim Oberverwaltungsgericht. Das Festival sollte auf dem Anwesen des ehemaligen AfD-Politikers André Poggenburg in Burgenlandkreis stattfinden.
Das "Compact"-Magazin wurde durch das Bundesinnenministerium eine Woche zuvor verboten. Die Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Magazin als rechtsextrem ein. Deshalb wurde auch das Sommerfest der Zeitschrift am Anwesen des ehemaligen AfD-Landesvorsitzenden Poggenburg in Burgenlandkreis verboten. Sein Anwesen war längere Zeit in den Fokus der Behörden geraten, da es als Treffpunkt der sogenannten Neuen Rechten gilt. In Verbindung mit der Verbotung fand auch eine Durchsuchung der Behörden auf dem Anwesen statt.
Martin Sellner, ein rechtsextremer Aktivist, war für das Sommerfest angekündigt. Nach der Verbotung gab "Aufbruch Deutschland" eine "Freiheit der Presse Sommerfest" als neuer Organisator bekannt: zum selben Zeitpunkt und an derselben Stelle wie das zuvor verbotene Event des "Compact". "Aufbruch Deutschland" beschreibt sich als bundesweite Interessensgruppe. Poggenburg ist in der Impressumangabe als Vertreter aufgeführt.
Nach der Absage des "Freiheit der Presse Sommerfestes" von "Aufbruch Deutschland" aufgrund der Verbotung des "Compact"-Events, wurden auch Pläne für ein ähnliches Festival von "Aufbruch Deutschland" mit einem Verbot belegt. Trotz des Verbots blieb das Originalsitz der Veranstaltung, Poggenburgs Anwesen, ein Schwerpunkt für rechtsextreme Aktivitäten.