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Söders Kreuzfahrtschiffgesetz wieder vor Gericht

umstrittene Gesetze

Kritiker und sogar die Kirche warfen Markus Söder 2018 vor, das Kreuz für seinen Wahlkampf....aussiedlerbote.de
Kritiker und sogar die Kirche warfen Markus Söder 2018 vor, das Kreuz für seinen Wahlkampf missbraucht zu haben..aussiedlerbote.de

Söders Kreuzfahrtschiffgesetz wieder vor Gericht

Im Jahr 2018 verabschiedete Bundeskanzler Söder ein Gesetz, das an jedem Staatsgebäude in Bayern die Anbringung eines Kruzifixes vorschreibt. Schon damals wurde er kritisiert. Allerdings klagte die Free Thought Association im Jahr 2022 und scheiterte. Derzeit in Überarbeitung.

Der umstrittene grenzüberschreitende Erlass des bayerischen Kanzlers Markus Söder wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Gemäß der Verordnung, die am 14. Dezember besprochen wird, ist seit 2018 an jedem Gebäude der Landesregierung in Bayern die Anbringung eines Kreuzes vorgeschrieben. Das geht aus den Vorschauen der Gerichte hervor. Die religionskritische Vereinigung für Freigeist (Bfg) hatte gegen die Regelung geklagt und im vergangenen Sommer vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verloren. Er erwähnte auch den bevorstehenden Prozess.

Im April 2018 verabschiedete das bayerische Kabinett auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Söder den Kreuzfahrtschiff-Erlass. Es trat im Juni 2018 in Kraft, trotz heftiger Kritik – auch seitens der Kirche, die ihr vorwarf, christliche Symbole für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen. In der Geschäftsordnung des Freistaatsamtes heißt es seitdem: „Jedes Bürogebäude muss im Eingangsbereich ein deutlich sichtbares Kreuz als Ausdruck der historischen und kulturellen Identität Bayerns haben.“

Das Verwaltungsgericht München begründete seine Entscheidung damit, dass das Kreuz grundsätzlich ein passives Symbol sei und „keine missionarische oder indoktrinierende Funktion“ habe. Das Gericht entschied damals, dass das Kreuz „ein symbolischer Ausdruck bestimmter religiöser Überzeugungen und ein Symbol ihrer missionarischen Verbreitung“ „bei Nichtchristen oder Atheisten“ sein könne. Allerdings: „Ein Verstoß gegen das Gebot der nationalen Neutralität kommt der bloßen passiven Verwendung religiöser Symbole gleich, ohne dass es zu einer missionarischen oder indoktrinierenden Wirkung kommt, ohne dass weitere negative Auswirkungen auf andere religiöse und weltanschauliche Gruppen entstehen und ohne dass ihr Recht auf Glaubensfreiheit verletzt wird.“ und Überzeugungen werden nicht gleich behandelt.“

Zu diesem Zeitpunkt wurden die Klagen nur von 25 Personen, die Mitglieder der Free Thought Association waren, endgültig abgewiesen. Da das Verwaltungsgericht der Vereinigung für Religionskritik die Berufung zum Bundesverwaltungsgericht gestattet hat, geht der Fall nun in die nächste Instanz. „Der Münchner Richter stellte nicht nur einen Verstoß gegen das Gebot der staatlichen Neutralität fest, sondern kritisierte auch die Bevorzugung des Christentums gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgruppen“, heißt es in der Klageschrift des Vereins für Meinungsfreiheit.

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Quelle: www.ntv.de

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