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Sammelklage gegen Vodafone: OLG prüft Zuständigkeit

Wenn der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Klage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone einreicht, muss zunächst die Haftung geklärt werden. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen. Laut einer am Donnerstag verschickten Mitteilung ist das OLG zunächst für den...

Das Vodafone-Logo steht vor der Vodafone-Zentrale in Deutschland. Foto.aussiedlerbote.de
Das Vodafone-Logo steht vor der Vodafone-Zentrale in Deutschland. Foto.aussiedlerbote.de

Telekommunikation - Sammelklage gegen Vodafone: OLG prüft Zuständigkeit

Sollte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Klage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone einreichen, muss zunächst die Haftung geklärt werden. Darauf hat das Oberlandesgericht Hamm hingewiesen. Laut einer am Donnerstag verschickten Mitteilung ist das OLG zunächst für den Deputationsbetrieb im Land NRW zuständig. Gleichzeitig verklagte der vzbv auch ein Unternehmen des bayerischen Vodafone-Konzerns.

Für diesen Fall sieht das Gesetz die Schaffung einer einheitlichen Gerichtsbarkeit vor. Eine Entscheidung soll laut OLG bis Anfang 2024 fallen.

Verbraucherschützer verklagen den Telekomanbieter Vodafone wegen Preiserhöhungen. Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass diese nicht zulässig sind. Im April begann Vodafone damit, die Preise für alle seine Festnetztarife (Kabel und DSL) um 5 Euro pro Monat zu erhöhen. Vodafone betont, die geltenden Gesetze einzuhalten.

Nach Angaben des OLG können Verbraucher nicht direkt am Verfahren teilnehmen, sondern müssen sich in die Verfahrenskanzlei beim Bundesamt für Justiz in Bonn eintragen lassen. Dies ist jedoch nur möglich, nachdem entschieden wurde, welches Gericht zuständig ist.

Bekanntmachung des Oberlandesgerichts Hamm

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Quelle: www.stern.de

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