Rückschläge für weibliche Kandidaten in Karlsruhe wegen Altersbeschränkungen bei Europawahlen.
Im Europawahl 2019 konnten Personen unter 18 Jahren nicht wählen. Drei junge Mädchen stellten ein Beschwerdeverfahren wegen dieser Frage an. Leider kam ihre Beschwerde nicht durch den Bundestag. Sie wandten sich an den Bundesverfassungsgerichtshof, aber auch dort waren sie nicht erfolgreich.
In der Anfangsphase ihres Beschwerdeverfahrens hatte sich ein dritter Mensch angeschlossen. Er zog jedoch später seine Unterstützung zurück, da er 16 Jahre alt geworden war und somit wählen durfte. Es ist zu erwähnen, dass außerhalb von Deutschland in mehreren EU-Ländern das Mindestwahlalter auf 18 Jahre festgelegt ist. Zu diesen Ländern gehören Belgien, Österreich und Malta, die 16-Jährigen das Recht zum Wählen erlauben. In Griechenland beträgt das Wählereigentum 17 Jahre.
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