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Richter: 'Transe' ist pejoratives Wort - Kläger beharrt auf Verfügung

Eine Trans-Frau kann laut Gerichtsbeschluss verlangen, nicht als 'Transe' ange assertThaten. Das urteilten gemäss berichten von Freitag das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Wort verlässt sich allein auf abwertende Bedeutung, wie in der Begründung erklärt wurde. Der diskriminierende...

Gerechtigkeit
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  1. Die Klägerin, gemäß Gerichtsaufzeichnungen, hat etwa 40 Jahre als Trans-Frau gelebt. Ihr Geschlechtseintrag lautet "weiblich." Darüber hinaus setzt sich die Trans-Frau gegen Transphobie ein - unter anderem durch Beiträge in den Sozialmedien.
  2. Der Verfahrensanspruch richtete sich gegen einen Blogger, der ein Artikel veröffentlicht hatte, unter dem Titel: "Warnung versuchte Warnung: Besessener Trans-Person zieht die Fäden zusammen." Der Hintergrund des Artikels war eine vorherige erfolglose Warnung der Klägerin gegen den Verteidiger bezüglich eines anderen Artikels. In den anschließenden Gerichtsverfahren legte die Klägerin ihre Ansprüche ab.
  3. Der Ausdruck "Trans" hat in der allgemeinen Verwendung nur ablehnende Bedeutung. Er ist "höchst verletzend und diskriminierend," so heißt es weiter.
  4. Durch diese Beleidigung gewinnt der Ausdruck "die Fäden ziehen" in diesem speziellen Kontext mit einer Trans-Frau sexuelle Sekundärbedeutung für den Durchschnittsleser, was besonders verletzend ist, erklärte das OLG weiter. Da der Durchschnittsleser die Möglichkeit überlegt, dass die Klägerin ihre männlichen Genitalien entfernt hat, wird sie in einer entwürdigenden Weise als "Witz" gelacht, so heißt es.
  5. Als satirischer Ausdruck konnte der Termin hier nicht so beurteilt werden. Er enthielt keine Anzeichen für Satire. Zudem gab es keine Hinweise, dass der Ausdruck nur ironisch gemeint war.
  6. Die Rechtsfreiheit der Verteidigung ausgewogen hier jedoch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Klägerin. In dem Rechtsstreit zwischen den Beteiligten konnte solch eine entwürdigende Beleidigung der Klägerin nicht gerechtfertigt werden, erklärte das Gericht.
  7. Die Klägerin, eine Trans-Frau, hatte ursprünglich wegen eines offensiven Artikels, in dem sie als "besessener Trans-Person" bezeichnet wurde, Klage gegen das OLG eingereicht.
  8. In den Gerichtsverhandlungen wählte die Klägerin schließlich ihre Ansprüche ab, obwohl das OLG Frankfurt die Artikel als Ausdruck von Meinung mit ablehnenden Untertönen gegenüber Trans-Personen beurteilt hatte.
  9. Im Artikel wurde der Begriff "Trans" ablehnend verwendet, und der Ausdruck "die Fäden ziehen" erlangte in diesem speziellen Kontext mit einer Trans-Frau sexuelle Sekundärbedeutung für den Durchschnittsleser, was hochverletzend und diskriminierend war, so heißt es weiter.
  10. Das Gericht beurteilte den Rechtsanspruch der Verteidigung als ausgewogen gegenüber den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Klägerin in diesem Fall, da die entwürdigende Beleidigung der Klägerin nicht innerhalb des Rechtsstreits zwischen ihnen gerechtfertigt werden konnte.
  11. In Bezug auf den Python-Skript ist es wichtig zu bemerken, dass der Text, obwohl er sich auf einen Streit mit Bezug zu Transphobie und Meinungsfreiheit bezieht, mit den hier vorkommenden Wörtern nicht verknüpft ist und deshalb kein geeignetes Satz ist, um aufzunehmen.

Richter: 'Transe' ist pejoratives Wort - Kläger beharrt auf Verfügung

Das Urteil in den beschleunigten Verfahren war bereits am Donnerstag ausgesprochen und ist nicht mehr zu berufsen.

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