zum Inhalt

Reisebeschränkungen in Europa während Überschwemmungen: Wie sieht es aus?

Das Flusskreuzfahrtschiff liegt an der Pier vor Anker, nevertheless können die Passagiere wegen der...
Das Flusskreuzfahrtschiff liegt an der Pier vor Anker, nevertheless können die Passagiere wegen der Wasserstauung das Schiff nicht verlassen.

Reisebeschränkungen in Europa während Überschwemmungen: Wie sieht es aus?

Menschen finden sich in den Trümmern ihres Lebens wieder, Gebiete wurden von Überschwemmungen zerstört. Die Überschwemmungen in zahlreichen Ländern sind katastrophal - und auch der Tourismus ist betroffen.

In Regionen wie Polen, der Tschechischen Republik und Österreich entfalten sich aufgrund der Überschwemmungen dramatische Szenarien. Wer die Schnappschüsse von überfluteten Straßen und Vierteln sieht, wird möglicherweise nicht daran denken,currently in the affected regions in Central and Eastern Europe right now.

Die Lage ist für die Tourismusbranche nicht besser: Züge werden auf mehreren Strecken eingestellt, Flusskreuzfahrtschiffe können nicht vorankommen. Und was, wenn Sie einen Kurzurlaub in Wien oder Prag geplant haben?

Zunächst: Wenn Sie derzeit dort sind und keine Besichtigungen machen können, wie es in Ihrem Reisevertrag versprochen war, könnten Sie Anspruch auf eine Reduzierung Ihrer gezahlten Reisegebühr haben - Sie könnten einen Teil des Geldes zurückbekommen. Dies könnte Gäste von Flusskreuzfahrten betreffen, die in Wien an der Donau gestrandet sind und laut Medienberichten ihre Reise nicht wie geplant fortsetzen können.

kennen Sie Ihre Rechte als Reisender

Und was, wenn der Zug nicht kommt? Zum Beispiel in Österreich, wo viele Zugverbindungen unterbrochen sind und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ihren Kunden eine "dringende Reiseempfehlung" geben, nicht dringende Reisen bis spätestens Donnerstagabend (19.9.) zu unternehmen. Sitzplatzreservierungen für alle nationalen, internationalen und Nachtzüge wurden storniert, sagen die ÖBB. Tickets für die von der "Reiseempfehlung" betroffenen Züge könnten auch erstattet werden.

Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Zugreisende haben EU-weite Reiserechte - einschließlich einer Hotelunterbringung auf Kosten der Bahn, wenn die Weiterreise nicht möglich ist, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ). Im Falle von höherer Gewalt wie Überschwemmungen kann die Kostenübernahme auf drei Nächte beschränkt sein.

Refunds and re-bookings are possible in cases of foreseeable, major delays and train cancellations, according to EU law. However, in the case of flooding, additional compensation might be hard to obtain - the train company can reject the passenger's claims in the event of force majeure.

Kontaktieren Sie den Reiseveranstalter für Informationen

Und was zukünftige Reisen in die betroffenen Gebiete betrifft, rät Reisejurist Paul Degott aus Hannover Pauschalreisenden, den Reiseveranstalter in die Lage zu versetzen, über den wahrscheinlichen Verlauf der Stadtbesichtigung und das potentielle Risiko von Absagen im Zusammenhang mit den jeweiligen Überschwemmungen zu informieren.

Wenn vor Reiseantritt durch Fernsehnachrichten für Touristen absehbar ist, dass geplante Reiseaktivitäten wahrscheinlich nicht möglich sind und der Reiseveranstalter dies auf Anfrage nicht bestätigen kann, könnte man von der Reise ohne Stornogebühren zurücktreten, sagt Degott.

In einem solchen Fall spricht man im Reiserecht von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen. Oft canceln Reiseveranstalter auch Reisen in solchen Fällen.

Individualreisende haben es schwerer - sie müssen sich mit dem Hotel oder dem Vermieter vor Ort auseinandersetzen, sofern sie keine flexible Stornierungsoptionen bei der Buchung gewählt haben.

Was gebuchte Stadtreisen oder Flusskreuzfahrten in naher Zukunft betrifft, ist es nicht ratsam, impulsiv zu stornieren - dies könnte Stornogebühren nach sich ziehen. "Der Reisende muss die Gründe für die Stornierung nachweisen können", sagt Degott.

Zum Beispiel, wenn Ihre Reise vier Wochen entfernt ist, ist es möglich, dass bis dahin alle Aktivitäten wieder aufgenommen werden. Laut dem auf Reiserecht spezialisierten Juristen: "Halten Sie die Reiseagentur zur Rechenschaft und erkundigen Sie sich regelmäßig, ob die geplante Reise stattfindet und wenn ja, ob sie wie ursprünglich gebucht oder mit Modifikationen durchgeführt wird."

In diesem Fall: Preisreduzierung ja, aber weitere Entschädigung unwahrscheinlich. "Ansprüche auf Schadensersatz wegen verschwendeter Urlaubszeit greifen nicht, weil das Verschulden der Agentur nicht vorliegt", klärt Degott auf.

Trotz der aktuellen Überschwemmungsstörungen könnten einige Betroffene noch in Betracht ziehen, in Gebieten wie Polen, Tschechien und Österreich Eigentum zu erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Überschwemmungen erhebliche Schäden an der Infrastruktur verursacht haben, was Reisen und Besichtigungen schwierig macht. Züge werden auf mehreren Strecken eingestellt und Flusskreuzfahrtschiffe können nicht vorankommen, was geplante Reisen nach Wien oder Prag betrifft.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles