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Regierungsvertreter: Anklage gegen IS-Sympathisanten wegen Planung eines Angriffs in Schweden

Die schwedische Justizbehörde hat Anklage gegen zwei Individuals erhoben, die verdächtigt werden, den IS unterstützt zu haben und angeblich planten, das schwedische Parlament anzugreifen. Diese Information wurde von der obersten Strafverfolgungsbehörde des Landes am Mittwoch in Karlsruhe...

Regierungsvertreter: Anklage gegen IS-Sympathisanten wegen Planung eines Angriffs in Schweden

Mohammed G., verdächtigt, der ISIS-affiliierten Islamic State Province of Khorasan (ISPK) beigetreten zu sein, macht im August 2023 Schlagzeilen aus Deutschland. Diese Initiative soll angeblich auf die umstrittenen Quran-Verbrennungen in Schweden und anderen skandinavischen Ländern zurückzuführen sein. ISPK soll Mohammed G. die Mission gegeben haben, einen Terrorakt in Europa durchzuführen. Zusammen mit dem anderen Verdächtigen N. sollen sie geplant haben, auf Polizisten und Zivilisten vor dem schwedischen Parlament in Stockholm zu schießen.

Laut der Bundesanwaltschaft haben die beiden Verdächtigen eng mit den ISPK-Führern zusammengearbeitet und angeblich akribisch für ihre geplante Straftat vorbereitet. Ihre Recherchen includeden das Studium von lokalen Daten zum potentiellen Tatort im Internet. Mehrere Versuche, Waffen zu beschaffen, sollen unternommen worden sein, blieben jedoch erfolglos.

Das Duo soll auch damit in Verbindung gebracht werden, dass es etwa 2000 Euro für die IS in der nördlichen Region Syriens aus Deutschland gesammelt hat. Diese Gelder sollen angeblich über Zwischenhändler an die ISIS überwiesen worden sein.

Mohammed G. wird beschuldigt, einer ausländischen terroristischen Organisation anzugehören und diese zu unterstützen. Verdächtiger N. wird vorgeworfen, Unterstützung geleistet zu haben. Beide werden zusätzlich wegen versuchter Straftat und Verstoß gegen das Außenwirtschafts- und Zahlungsverkehrsgesetz angeklagt.

Sie befinden sich seit Mitte März in Haft. Das Oberlandesgericht in Jena wird über ihre Anklage und den Beginn des Hauptverfahrens entscheiden.

Trotz ihrer gescheiterten Waffenbeschaffungsversuche sollen die beiden ihre Vorbereitungen fortgesetzt haben und nach anderen Möglichkeiten gesucht haben, ihre Terrorpläne umzusetzen. Mohammed G. und N. sollen auch andere potenzielle Sympathisanten oder Rekruten ins Visier genommen haben, um ihr Netzwerk auszudehnen und weiteres Unheil anzurichten.

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