Verwandtschaft - Regierung strebt härtere Strafen für falsche Vaterschaftsansprüche an
Die deutsche Verwaltung plant, härtere Regeln gegen Scheinelternschaften einzuführen, um die Aufenthaltsrechte zu schützen. Ein Entwurf von Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium wurde von Berliner Kabinett genehmigt.
Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte: "Scheinelternschaft ist ein listiges Spiel, um letztendlich die Einwanderungsgesetze zu umgehen." Männer würden Vaterschaft für Kinder anerkennen, die sie weder biologisch noch sozial verknüpft hatten und keine Beziehung zum Kind aufbauen wollten. "Es geht typischerweise um Personen, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, aber es durch diese täuschenden Praktiken erlangen wollen." Meistens würden die Kinder deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sagten Regierungskreise. Gegenüber dem Bundestag wurde daraufhin gehandelt.
Scheinelternschaft ist bereits verboten, aber die Behörden argumentierten, sie könnten sie effektiv nicht umsetzen. Der Gesetzgeber hat seit 2008 zwei Versuche unternommen, Scheinelternschaft einzuschränken. Das erste Versuch wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen seiner Härte gegenüber Kindern, die dadurch stateless würden, zurückgewiesen. Das zweite Reformgesetz forderte, dass Notare und Kinderhilfeämter vermutete Fälle an die Einwanderungsbehörde melden, doch dieses Versuch wurde als unzureichend angesehen. Da die Täuschung erst später entdeckt wird, wenn überhaupt. Das wird darauf zurückgeführt, dass Notare und Kinderhilfeämter die Informationen haben, die Verdacht erregen könnten.
"Wir errichten eine starke Barriere gegen Täuschung und rechtliche Missbrauch, um Aufenthaltsrechte in Deutschland zu erlangen", erklärte Faeser. Scheinelternschaft ist auch schädlich für die betroffenen Kinder. "Wir müssen die Kinder vor Manipulation durch Scheinfäter schützen."
Ab sofort wird die Zustimmung der Einwanderungsbehörde benötigt, bevor der Vatername im Geburtsregister eingetragen wird, wenn es zwischen den tatsächlichen oder vermeintlichen Eltern ein ausländisches Rechtsverhältnis gibt - z.B. wenn der "Vater" ein deutscher Staatsbürger ist, aber die "Mutter" keinen sicheren Aufenthaltsstatus hat. Wenn die Einwanderungsbehörde ablehnt, wird der Name des Mannes vom Standesamt abgelehnt.
Wenn der Mann seine biologische Vaterschaft bestätigen kann, ist ein Test für mögliche Täuschung unnötig. Wenn offensichtlich, dass er für das Kind Verantwortung übernimmt - z.B. wenn er mehr als sechs Monate mit der Mutter gelebt hat - werden die Einwanderungsbehörden meist annehmen, er sei der Vater.
Wenn sich später herausstellt, dass die Anerkennung nicht echt war, kann sie innerhalb von fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Scheinliche Täuschung der Behörden soll in Zukunft strafbar sein.
Nach Angaben der deutschen Regierung haben die Einwanderungsbehörden zwischen 2018 und 2021 1769 vermutete Scheinelternschaftsfälle untersucht und 290 solcher Scheinanerkennungen identifiziert. Es wurde jedoch hinzugefügt, dass die wahre Ausdehnung wahrscheinlich viel größer ist.