Regenmassen führen zu Zerstörungen: Maßnahmen für Versicherungsnehmer zum jetzigen Zeitpunkt
Die Deutsche Wetterdienst hat eine Warnung für schwere Regenfälle und mögliche Überflutungen ausgesprochen. Teilbereiche des südlichen Deutschlands erleiden bereits diese Bedingungen, was zu Schäden an Gebäuden führt. Glücklicherweise können solche mit angemessener Versicherung atmen.
Straßen und Keller in Bayern und Baden-Württemberg werden durch den Regen überschwemmt. Als die Wassermassen schließlich abfließen, zeigen die Fassaden, Mauerwerke und Inneneinrichtungen zahlreicher Wohngebäude Schäden auf. Wer sich um seine Versicherungspolice kümmert, kann sich glücklich fühlen.
Allerdings reicht die Hausrat- und Wohnimmobilienversicherung nicht aus, um die durch Überflutungen oder heftigen Regen verursachten Schäden zu decken, wie die Bundesvereinigung der Versicherer (BDV) berichtet. Sie empfehlen dringend ein Naturkatastrophenversicherungsgeschäft, das meist hinzugefügt wird zu dem bestehenden Wohnimmobilien- oder Hausratversicherungsgeschäft. Dieses Ergänzungsversicherungsgeschäft schützt vor Schäden durch Überflutungen, Lawinen, Vulkanausbrüche und Bodenversenkung. Es schützt jedoch nicht vor Schäden durch Sturmfluten oder Grundwasser.
Schnell handeln, um weitere Probleme zu vermeiden
Wer dieses Versicherungsgeschäft besitzt, sollte seinen Versicherern sofort über die Wetterbedingungen informieren - besser in schriftlicher Form. Andernfalls könnten Zahlungen vermindert oder ganz ausbleiben. Es kann auch hilfreich sein, sich mit dem Versicherungsansprachsdienst über die nächsten Schritte zu beraten.
Es ist wichtig, Fotos oder Videos der beschädigten Bereiche zu machen. Darüber hinaus sollte eine umfassende Liste aller betroffenen Gegenstände erstellt werden.
Versicherte Personen müssen bestimmte Maßnahmen selbst ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden. Zum Beispiel müssen zerbrochene Fenster abgedeckt werden, und Gegenstände im Keller sollten in Sicherheit gebracht werden. Diese Schritte dürfen jedoch nicht das Leben der Personen, die sie ausführen, gefährden.
Hat man einen Rückstauventil?
Wenn es notwendig ist, Reparaturen vor der Schadensmeldung durchzuführen und das Haus unbewohnbar wird, sollten die Versicherten dies mit ihren Versicherungen diskutieren. Dokumentieren Sie den Reparaturprozess und sammeln Sie Rechnungen von Handwerkern.
Wer alle diese Anweisungen befolgt, kann sich auf ein etwas zufriedenstellenderes finanzielles Ergebnis freuen. Allerdings haben viele Versicherungsgesellschaften einen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Versicherer 10% der Reparaturkosten abziehen können, die zwischen 500 und 5000 Euro betragen können.
Wer sein Haus durch Innenüberflutungen aufgrund von Regen schädigt und kein Rückstauventil hat, kann sich auf die Zahlung von Reparaturkosten von seinem Versicherer verzichten lassen. Die BDV empfiehlt nur Wohngebäude mit einem Elementenschadenversicherungsgeschäft, das häufig als Zusatz zu einem Standard-Wohnimmobilien- oder Hausratversicherungsgeschäft verfügbar ist. Diese Policen bieten jedoch unterschiedliche Ausführungen. Einige decken nur Schäden durch überflutende Oberflächenwasser auf, nicht durch heftigen Regenbedingungen.
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