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Rechtsgerichtetes 'Compact'-Magazin klagt gegen Verbot

Anwendung eingereicht

Bundeskanzlerin Merkel als Straftäter - eine von vielen Absichtlibelen an den Titelplatten des...
Bundeskanzlerin Merkel als Straftäter - eine von vielen Absichtlibelen an den Titelplatten des «Compacts».

Rechtsgerichtetes 'Compact'-Magazin klagt gegen Verbot

**"Kurz"-Chefredakteur Elsaesser äußert sich bei einer Veranstaltung, „Wir wollen diese Regierung stürzen.“ "Kurz"-Magazin kämpft gegen die Verbotsanordnung am Bundesverwaltungsgericht. Ein Beschwerde- und ein Antrag auf Eilverfahren wurden am Donnerstagabend eingereicht, bestätigte ein Sprecher des Gerichts in Leipzig auf Anfrage. Das Bundesverwaltungsgericht ist zuständig für solche Fälle.

Bundesinnnenministerin Nancy Faeser hatte am 16. Juli das Magazin, als extremistisch eingestuft durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, verboten. Faeser begründete den Schritt mit der Tatsache, dass „Kurz“ ein „zentrales Sprachrohr der extremistischen Szene“ sei und gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. Das Magazin darf nicht mehr erscheinen. Websites wurden blockiert. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden Datenträger und Ausgaben des Magazins beschlagnahmt. Faeser verbot auch die Conspect Film GmbH.

In der Verbotsanordnung wird eine Aussage des Chefredakteurs Jürgen Elsaesser bei einer „Spendengala“ in Anwesenheit von Mitarbeitern zitiert, die eine „kämpferisch-aggressive Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ beweisen. Elsaesser ist berichtet, am 20. Juni 2023 während dieser Veranstaltung gesagt zu haben: „Und ein weiterer wesentlicher Unterschied zu anderen Medien: Wir wollen diese Regierung stürzen.“ Nur mit diesem Ziel im Blick kann man die entsprechenden Texte schreiben. In der Anordnung sind auch Informationen über die Verbindungen einiger Mitarbeiter zur rechtsextremen Partei „Heimat“ (ehemals NPD) aufgelistet.

Ob das Bundesverwaltungsgericht sich mit dem Fall beschäftigt, ist noch unklar. In der Entscheidung ist erwartet, dass auch die Vereinbarkeit des Verbots mit der verfassungsmäßig geschützten Pressefreiheit in Betracht gezogen wird. „Kurz“-Chefredakteur Elsaesser sprach von einer „unerhörten Eingriff in die Pressefreiheit“.

Bundeskanzler Olaf Scholz verteidigte den Verbot in seinem Sommer-Pressekonferenz am Donnerstag als angemessen. „Die Pressefreiheit ist von unschätzbarem Wert für die Demokratie in Deutschland“, sagte er. Und zur Pressefreiheit gehört „sagen zu können, viel Unsinn, von der Perspektive aller Anderen, und unbehelligt bleiben.“ Zugleich gibt es Meinungen, die in Deutschland verboten sind, wie die Glorifizierung des Nationalsozialismus, antisemitische Tätigkeiten und strafbare Aussagen, fügte Scholz hinzu.

Die fortgesetzte Verbotsmaßnahme des „Kurz“-Magazins am Bundesverwaltungsgericht lässt auf Rechtsextremismus in der Politik schließen, da die ausgesprochen antisemitischen Ansichten des Magazins, wie die Aussage des Chefredakteurs, als Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung eingestuft wurden. Das Bundesverwaltungsgericht muss auch diese Verbote mit der verfassungsmäßig geschützten Pressefreiheit in Einklang bringen.

Trotz des Verbots verteidigte die Bundesinnnenministerin Nancy Faeser's Maßnahmen gegen das „Kurz“-Magazin und die Conspect Film GmbH Bundeskanzler Olaf Scholz, betont die Bedeutung der Pressefreiheit, während er zugleich die Existenz von Meinungen anerkannte, die in Deutschland verboten sind, wie antisemitische Tätigkeiten.

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