Rechnungshof: Herausforderungen im Zusammenhang mit der neuen EU-Kunststoffsteuer
Laut dem EU-Rechnungshof wird die Einführung der Abgabe auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungen im Jahr 2021 nicht ausreichend überwacht. Diese mangelnde Überwachung könnte den Weg für ökologische Verfehlungen ebnen, wie es in einem aktuellen Bericht der Institution angedeutet wird.
Der Bericht legt nahe, dass, wenn Abfall, der für die Wiederverwertung bestimmt ist, nicht den Anforderungen der Abfallrahmenrichtlinie entspricht und stattdessen geschmuggelt oder illegal entsorgt wird, dies ein Umweltverbrechen darstellt. Es gibt kaum Bestätigung dafür, dass der von Recyclingunternehmen beanspruchte Abfall tatsächlich verarbeitet wird.
Außerdem wurde erwähnt, dass verschiedene Methoden von einzelnen EU-Ländern verwendet werden, um die Abfallmengen zu bestimmen. Jedes EU-Land muss eine Gebühr von 80 Cent pro Kilogramm nicht-recycelten Kunststoffs bezahlen. Einige EU-Mitgliedstaaten haben jedoch ihre Abfallberichte deutlich unterschätzt: Die erwartete Gesamtmenge an nicht-recycelten Verpackungsabfällen für 2021 lag 1,4 Milliarden Kilogramm unter dem späteren Bericht.
Bis diese Probleme angegangen werden, werden die EU-Länder weiterhin unterschiedliche Definitionen und Techniken für die Datensammlung verwenden, wie die Prüfer betonen. Die neuen Einnahmequellen, die 2021 eingeführt wurden, sollen zum Teil dazu beitragen, den Einsatz von Einwegplastik zu verringern und die Recyclingquote zu erhöhen.
Der EU-Rechnungshof betont die Notwendigkeit verbesserter Berechnungen zur Bestimmung der Menge an nicht-recycelten Kunststoffabfällen, da einige EU-Mitgliedstaaten ihre Berichte unterschätzt haben. Eine effektive Überwachung der Berechnungen ist entscheidend, um die genaue Erhebung der Abgabe auf nicht-recycelte Kunststoffverpackungen zu gewährleisten.