Prüfung der Behauptung zur Ex-Partnerschaftsrente für die Bildung
Plötzlich allein und finanziell belastet: Der Alimenten-Zahlende Ex-Ehegatte verstirbt, können Hinterbliebene-Leistungen die Hinterbliebenen unterstützen?
Wenn ein Ehegatte verstirbt, stoßen die Hinterbliebenen oft mit schwierigen Zeiten zu tun, emotional und finanziell. Wenn anstatt zwei Gehältern nun nur eines übrig bleibt, kann es herausfordernd sein, laufende Kosten zu decken. Eine Hinterbliebenen-Rente kann finanzielle Sorgen lindern. Aber was, wenn es nicht der derzeitige, sondern der verstorbene Ex-Ehegatte war, der Alimenten zahlte?
Trotzdem gibt es unter bestimmten Umständen eine Hinterbliebenen-Rente, wie uns die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt. Es heißt Orphanenrente und ist dazu bestimmt, den Verstorbenen Ex-Ehegatten Unterhalt zu ersetzen.
Zum Erhalt der Leistung muss das geschiedene Paar gemeinsame Kinder haben, die Ehe muss nach dem 30. Juni 1977 beendet worden sein, und der Überlebende darf nicht verheiratet sein. Da die Orphanenrente aus dem Rentenpflegeverhältnis des Versicherten bezogen wird, muss der Überlebende auch mindestens fünf Jahre nach dem Tod des Ehegatten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.
Hilfe ist bei der kostenlosen Dienstleistungshotline verfügbar
Die Orphanenrente wird bei der zuständigen Rentenversicherungskasse angemeldet. Die Anspruchsberechtigung dauert bis das Kind 18 Jahre alt ist. Sollen Hinterbliebenen zusätzliche Einkünfte haben, kann die Orphanenrente unter bestimmten Umständen reduziert werden.
Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt derzeit bei €1.038 pro Monat, und zusätzlich wird für jedes kindesentscheidungsrechtlich qualifiziertes Kind ein Betrag von €220 hinzugefügt. Sind Einkünfte den Freibetrag übertreten, wird 40% des Unterschieds aus der Orphanenrente abgezogen, und die Leistung wird entsprechend reduziert, wie die DRV mitteilt.
Für Fragen, die mit diesem Thema in Verbindung stehen, können Hinterbliebenen sich bei den Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie sind über die kostenlose Dienstleistungshotline der DRV erreichbar unter dem Telefonnummer 0800 10 00 48 00. Zusätzliche Informationen, Formulare und ein kostenloses Online-Angebot finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de.
- In solchen Fällen können Hinterbliebenen daran Trost finden, zu wissen, dass es ein Pensionensystem, wie die Rentenversicherung, gibt, das finanzielle Hilfe leisten kann.
- Sind Sie mit rechtlichen Fragen zur Hinterbliebenenleistung nach dem Tode Ihres Ex-Ehegatten konfrontiert, können Sie Hilfe bei der kostenlosen Dienstleistungshotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 10 00 48 00 suchen.
- Neben der Orphanenrente können weitere Einkünfte Auswirkungen auf ihre Zahlung haben, was die genaue Überlegung Ihrer Familienfinanzen erforderlich macht, wie z.B. Mieteinnahmen oder jegliche Erträge aus der Bildung.
- Während Sie sich durch die Unterhaltsverhandlungen und die Familienpflege durchschlagen, ist es wichtig zu bemerken, dass der verstorbene Ex-Ehegatte möglicherweise eine Rentenversicherung hatte, die potenziell über Überlebensleistungen durch die Orphanenrente verfügt.
- Neben finanziellen Bedenken können sich rechtliche Vorschriften zur Vermögensverteilung, Wohnungserhaltung und Bildungskosten betreffend ergeben, die eine Beratung mit einem Rechtsanwalt oder Fachmann erforderlich machen.
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