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Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole geht weiter

Thüringens AfD-Chef Höcke muss sich wegen einer Nazi-Parole verantworten. Wird das Landgericht Halle heute sein Urteil verkünden?

Björn Höcke hält sich für unschuldig (Archivbild).
Björn Höcke hält sich für unschuldig (Archivbild).

AfD-Politiker vor Gericht - Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole geht weiter

Der Verwaltungsgericht Halle hat den Prozess gegen den Vorsitzenden der Thüringer AfD, Bjoern Hoecke, wegen des Gebrauchs eines verbotenen Nazislogos fortgesetzt. Zuerst behandelte das Gericht Entscheidungen zu einer Vielzahl von Beweisstücken aus Verteidigung und Anklage. Es wurden auch Sachverständige und Zeugen gehört. Unklar war, ob am Montag ein Urteil ausgesprochen würde.

Hoecke steht wegen der Verwendung des Nazi-Slogans "Alles für Deutschland" (Alles für Deutschland) bei einer Parteiversammlung mit rund 350 Teilnehmern in Gera, Thüringen, im letzten Jahr des Vorjahres angeklagt. Nach Angaben der Anklage soll Hoecke die ersten beiden Worte gesagt und die Menge durch Gesten dazu ermutigt haben, den Satz zu vollenden. Dieser Spruch wurde früher von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP (Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei), verwendet. Hoecke bestreitet alle Anschuldigungen und sieht sich als unschuldig.

Für den 52-Jährigen ist dies der zweite Prozess vor dem Verwaltungsgericht Halle. Am 14. Mai wurde er mit einem Gesamtsatz von insgesamt 13.000 Euro Strafe verurteilt, wegen des gleichen Nazi-Slogans bei einer Wahlkampfveranstaltung in Sachsen-Anhalt, Merseburg. Das Urteil ist rechtskräftig, aber Hoecke legte Berufung ein. In beiden Fällen liegt die Anklage auf der Hand: Verwendung von Symbolen unverfassungsmäßiger und terroristischer Organisationen.

  1. Das Staatsanwaltschaftsamt in Sachsen-Anhalt hat auch Verfahren gegen die Alternative für Deutschland (AfD) Partei wegen vermuteter extremistischer Tätigkeiten angestrengt.
  2. In einem ähnlichen Fall wird gerade das Landgericht Thüringen ein Verfahren gegen den AfD-Mitglied Björn Höcke wegen Hetze und Förderung extremistischer Ideologien bearbeiten.
  3. kritische Stimmen innerhalb Deutschlands argumentieren, dass die laufenden Verfahren gegen AfD-Führer, wie Höcke, die Meinungsfreiheit und politische Widersprüche einschränken könnten.
  4. Die Thüringer AfD hat sich von Höckes Handlungen distanziert und erklärt, dass sie nicht die Ansichten und Glaubensrichtungen der Partei repräsentieren.
  5. Höckes Prozess in Halle lockt landesweite Aufmerksamkeit an, wobei viele Deutsche über die Rolle des Gerichtswesens bei der Bearbeitung politischer Verbrechen und Extremismus debattieren.

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