Wellness und medizinische Updates: Bleiben Sie auf dem Laufenden über die neuesten Trends, Nachrichten und Informationen. - Parlament verabschiedet Gesetz zur Festlegung einer Höchstgrenze für Cannabis am Steuer
Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis wurden neue Regeln für Fahrer eingeführt. Das Deutsche Parlament hat von der Verkehrsverbindungskohort eine Gesetzgebung verabschiedet, die eine Grenze für das THC-Substanz während des Fahrens und Strafen für Verstöße - ähnlich wie die 0,5%-Grenze für Alkohol - vorgibt.
Strengere Regeln gelten für unerfahrene Fahrer und gemischte Konsumption von Cannabis und Alkohol. Auch für die kollektive Anbau von Cannabis in Vereinen wurden strengere Grenzen festgelegt, die ab Juli in Kraft treten können.
Seit dem 1. April ist das Rauchen von Marihuana für Erwachsene legal - unter zahlreichen Voraussetzungen, darunter die Möglichkeit der persönlichen Marihuana-Kultivierung. Nun werden Straßenverkehrsregeln hinzugefügt, die von Experten längere Zeit diskutiert wurden. Bis dahin galt die Nulltoleranz, nach der die Anwesenheit von Tetrahydrocannabinol (THC) bereits Konsequenzen nach sich ziehen konnte.
Ein Wert von 1 Nanogram pro Milliliter Blut wurde gesetzlich festgelegt. Experten des Verkehrsgerichtstags unterstützen eine "angemessene" Erhöhung im Jahr 2022. Dieser Wert ist so niedrig, dass viele bestraft würden, wo eine Reduzierung des Fahrersicherheitsniveaus nicht gerechtfertigt werden könnte.
Das Limit
In Zukunft wird ein Rechtsgrenzwert für das Ende der Cannabis-Toleranz festgelegt: Wer absichtlich oder fahrlässig 3,5 Nanogramm THC oder mehr auf der Straße hat, wird in der Regel mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft. Der Schwellwert folgt den Empfehlungen einer Verkehrsministerium-Expertenkommission, die eine sicherheitsrelevante Wirkung "nicht unangemessen" ab diesem Punkt ansetzt.
Dieser Schwellwert ist ähnlich wie 0,2% Alkohol und weit unter dem Schwellwert von 7 Nanogrammen, an dem ein Risikozuwachs beginnt. Ein Sicherheitsabstand für Messfehler wird ebenfalls berücksichtigt.
Gemischte Konsumption
Es wird in Zukunft verboten, Cannabis während der Alkoholkonsumtion zu konsumieren. Wer den THC-Schwellwert von 3,5 Nanogrammen oder mehr auf der Straße hat, darf kein Alkohol am Steuer trinken - das heißt, ein Alkoholtrinken oder eine Reise unter dem Einfluss von Alkoholtrinken zu beginnen.
Für Verstöße droht eine höhere Strafe von etwa 1.000 Euro. Für Neulinge ist es wie für Alkohol: Im zweijährigen Probezeitraum und für Personen unter 21 Jahren gilt ein Cannabisverbot - der Schwellwert von 3,5 Nanogrammen gilt nicht. Strafe: etwa 250 Euro.
Zusätzliche Anforderungen und Tests
Bei THC im Verkehr geht es um Cannabis-Konsum in allen Formen, wie im Entwurf erklärt - auch Joints, aber auch THC-haltige Lebensmittel, Getränke, Öle und Extrakte. Allerdings ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das THC "aus der angemessenen Konsumption einer für einen bestimmten medizinischen Zustand vorgeschriebenen Medikation kommt."
Bei Kontrollen sollen empfindliche Salivatests zur Vorauswahl für die Erkennung aktuellen Konsums verwendet werden. Wenn jemand Anzeichen von Beeinträchtigung zeigt, ist jedoch immer ein Bluttest notwendig, auch wenn der Salivatest negativ ist.
Es ist unbestritten, dass rekreationelle Substanzen die Fahrfähigkeit beeinflussen. Allerdings ist die Wirkungsweise von Cannabis nicht die gleiche wie die von Alkohol. Deshalb ist "die Verfälschung" des THC-Limits, wie im Entwurf erwähnt, nicht möglich. Experten verwiesen auf Studien über die Wirkungen.
Sicherheitsrelevante Effekte treten am intensivsten 20 bis 30 Minuten nach der Aufnahme auf und verschwinden nach drei bis vier Stunden. Für Konsumenten, die Marihuana höchstens einmal pro Woche rauchen, sinkt der THC-Gehalt innerhalb einer Stunde. Bei häufigem Gebrauch kann THC im Körper anreichern und in der Blutprobe für Tage oder sogar Wochen nachweisbar bleiben.
Reaktionen
CDU-Abgeordneter Florian Müller bezeichnete es als "schwarzen Tag für den Straßenverkehrssicherheit". Die Diskussionen hätten gezeigt, dass es für die Verkehrsverbindungskohort um eine Vereinfachung des Fahrens für Cannabisnutzer gehen würde. Das Argument, es handle sich nur um die Gleichstellung von Cannabis-Nutzern und Alkoholtrinkern, sei absurd.
Grüne Abgeordnete Swantje Michaelsen betonte hingegen: "Niemand darf in Zukunft unter Cannabis-Einfluss fahren." Zugleich beendet die Regelung die Ära der unzureichenden Strafverfolgung.
Cannabis-Anbauvereine
Das Deutsche Parlament hat auch Entscheidungen zum Änderungsgesetz zum Cannabisgesetz getroffen, das die Bundesregierung den Bundesländern versprochen hat. Um große Plantagen mit den Cannabis-Anbauvereinen ab dem 1. Juli zu verhindern, können Genehmigungen verweigert werden, wenn die Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem "Baukomplex" oder in der Nähe anderer Vereine liegen.
Es ist auch verboten, einen kommerziellen Anbieter mit mehreren Leistungen zu engagieren, um den "nicht kommerziellen Charakter der privaten Anbauaktivitäten" sicherzustellen. Kontrollen können von den Ländern nach Wunsch flexibler durchgeführt werden: Statt "jährlich" heißt es "regelmäßig".