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Parlament und Rat geben grünes Licht für neue Verkehrsvorschriften.

Künftig können die Behörden auf lokaler Ebene leichter eigene Fahrspuren für Busse und Fahrräder sowie Tempo-30-Zonen einrichten. Das sieht die Straßenverkehrsordnung vor, die am Freitag sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat gebilligt worden ist. In der überarbeiteten Fassung des Gesetzes...

Fahrrad im Straßenverkehr
Fahrrad im Straßenverkehr

Parlament und Rat geben grünes Licht für neue Verkehrsvorschriften.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung soll mehr Flexibilität bei der Verwaltung des Verkehrs auf Landes- und Gemeindeebene ermöglichen. Gemeinschaften können mit ihren eigenen Spuren priorisieren, Radwanderwege breiten, Straßen für Fußgänger allein betreiben oder eine 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nähe von Schulen und Kindergärten einführen. Darüber hinaus soll es mehr Freiheit bei der Festlegung von Regeln für Anliegerparkplätze geben.

Dieses Gesetz wurde anfangs im Oktober vom Bundesrat angenommen. Es wurde jedoch später abgelehnt, weil der Fokus von Verkehrssicherheit auf Sicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsfragen verschoben wurde.

Das Gesetz wurde im Schlichtungsausschuss erneut betrachtet, wo die Priorität der Verkehrssicherheit betont wurde. Am Freitag teilte das Pressebüro des Bundesrats mit, "Die Verkehrssicherheit muss nicht nur berücksichtigt, sondern auch nicht in Frage gestellt werden."

Der Radfahrerverband ADFC lobte die gesetzlichen Änderungen und bezeichnete sie als "lange überfällig". Präsidentin Caroline Lodemann merkte an, "Es ist hochzeit, das veraltete Straßenverkehrsgesetz mit der komplexen Wirklichkeit der modernen Verkehrsverhältnisse und Chancen für umweltfreundliche Straßenplanung aktualisiert zu werden."

Der Deutsche Städtebund äußerte auch seine Zustimmung mit einigen Vorbehalten. Der Geschäftsführer Helmut Dedy sagte, "Wir begrüßen die Reform, aber wir benötigen mehr Freiheit für die lokale Regierung, Verkehrsentscheidungen zu treffen. Städte sind die Experten, wenn es um Verkehr geht."

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