OVG Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Tauchprogramm für die Luft verbessern
Mit dem Luftqualitätsprogramm sollen Pflichten zur Reduzierung bestimmter Schadstoffe - einschließlich Ammoniak, Gerüststoffe, Schwefeldioxid und Stickstoffoxide - umgesetzt werden. Das wurde im Jahr 2019 beschlossen und im Mai 2024 aktualisiert. Von der Klägerperspektive, dem Deutschen Umweltschutz (DUH), war dies nicht ausreichend. Der Gerichtshof teilte dies in Teilen mit.
Die unterliegende Prognose wurde als irrig erklärt. Nicht die aktuellsten Daten wurden eingesetzt, und Planungsänderungen wurden nicht berücksichtigt, wie dem Neuen Gesetz über Energieeinsparung in Gebäuden. Darin wurden Holzpellet-Heizsysteme zugelassen - diese emittieren mehr Feinstaub in die Luft. zusätzlich, Änderungen an bundesfinanzierten energetisch effizienten Gebäuden wurden nicht berücksichtigt.
Beim Auswertung der Folgen des Kohleausstiegs wurde noch vorausgesetzt, dass alle Kohlekraftwerke bis zum Ende des Jahres 2029 aus dem Netz ausgeschieden seien. Im Verkehr wurde die Wirkung des Euro-7-Auspuffnormen überschätzt, da es weniger strengen Grenzen vorgibt, als in dem Programm vorgesehen. zudem, Bundesförderung für Elektroautos wurde mit aufgeführt, die mittlerweile eingestellt wurde.
Das Gericht kritisierte, dass die Prognosebericht über die fortschreitende Entwicklung von treibhausgasemissionen ab 2021 in Betracht gezogen, aber ab 2023 nicht. Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Luftqualitätsprogramm zu revidieren. Mit den Maßnahmen sollen die Ziele zu denen Deutschland sich verpflichtet hat erfüllt werden.
Der DUH war zufrieden mit dem Urteil. Es wird nun "die Retrofitting von acht Millionen Dieselkraftfahrzeugen mit bis zu 40-mal höheren Abgaswerten, alternativ ihre Ausmusterung – auf Kosten der täuschenden Dieselunternehmen" fordern, verkündete sein Vorstand Jürgen Resch. Der DUH forderte zudem ein Filterbedürfnis für Holzheizsysteme und Baumaschinen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und niedrigere Zahlen in der Tierhaltung.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Umwelt erklärte, dass das Gericht die Komplexität der Prognosen und die damit verbundene Anstrengung für ihre Erstellung und Aktualisierung erkannt hatte, und dass eine Aktualisierung nicht immer notwendig, sondern von den besonderen Umständen abhängt. Die Bundesregierung wird das Urteil gründlich überprüfen. Nach Angaben der EU-Kommission sterben jährlich 300.000 Menschen in Europa vorzeitig an Luftverschmutzung.
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