Nach Initiative im Bundesrat - Organspende: Lauterbach fordert neuen Vorstoß zur Konfliktlösung
Nach dem Bundesratsbeschluss zur „Auflösung von Widersprüchen bei der Organspende“ forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Bundestag zu neuen Maßnahmen auf. „Es ist gut, dass der Bundesrat die widersprüchliche Lösung unterstützt“, sagte Lauterbach gegenüber Stern: „Die Zahl der Organspenden wird immer zu gering sein. Leider scheitert die aktuelle Gesetzgebung.“
Lauterbach machte deutlich: „Der Weg für neue Gesetze kann nur über den Deutschen Bundestag gehen. Ich wünsche den Abgeordneten neue Anläufe für parteiübergreifende Initiativen.“ Er wird in diese Reihen als Abgeordneter eintreten. „Die Zeit ist gekommen“, sagte Lauterbach. „Die betroffenen Familien, die schon so lange auf eine Organspende warten, verdienen den Mut, neue Entscheidungen zu treffen.“
Die Konfliktlösung scheiterte vor rund vier Jahren an einer Bundestagsabstimmung. Es sieht vor, dass jeder als Organspender gelten kann, wenn er im Laufe seines Lebens keinen Widerspruch eingelegt hat. Länder wie Spanien und Österreich haben solche Regelungen schon lange. In Deutschland gilt nach wie vor die Regelung, dass zur Organspende die ausdrückliche Einwilligung des Spenders zu Lebzeiten bzw. im Todesfall die ausdrückliche Einwilligung der Angehörigen erforderlich ist (Lösung der erweiterten Einwilligung).
Das Gesetz des Widerspruchs? Kritik von Patientenvertretern
Am Freitagnachmittag hat der Bundesrat einen Vorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen angenommen, der die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Lösung im Transplantationsgesetz vorsieht. Die Zahl der Organspenden stagniere seit fast einem Jahrzehnt auf niedrigem Niveau, heißt es in dem Antrag. Infolgedessen sterben viele wartende Patienten, bevor ein rettendes Organ gewonnen werden kann.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz lehnte die Initiative jedoch ab. „Diese Länder müssen endlich aufs Gaspedal treten und dürfen nicht in Grundrechte eingreifen“, sagte Eugen Brysch dem Stern. Wie bereits vor vier Jahren beschlossen, mangele es noch immer an „offenen und umfassenden Informationen“ zur Organspende. Vielmehr würden Bund und Länder „mehrheitlich abgelehnte Einsprüche wieder einführen“. „Das Beharren auf der Idee, dass Schweigen Zustimmung bedeutet, ist für die Menschen auf der Warteliste ein schlechter Gefallen. Stattdessen sollte der Gesundheitsminister dafür sorgen, dass das Online-Organspenderegister tatsächlich in Betrieb genommen wird“, sagte Blish.
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Quelle: www.stern.de