Verzögerte Lieferzeiten - Neues Postgesetz erzielt Konsens unter den Verkehrszeichen.
Kommende Postgesetz: Verspätete Briefablieferung, höhere Gebühren und strengere Überwachung
Ein Vertreter einer politischen Partei namens Ampel-Bündnis hat Reuters mitgeteilt, dass eine Einigung über das neue deutsche Postgesetz erzielt wurde und es im Wirtschaftsausschuss diskutiert wird, während der Bundestag dieses Wochenende über es abstimmen wird. Es wird erwartet, dass der Bundesrat am 5. Juli zustimmen wird. Die Deutsche Post ist zufrieden mit der Einigung, sieht jedoch einige "bedeutende Mängel" im Entwurf. Die Postfirma möchte nun so schnell wie möglich einen Prozess für erhöhte Briefgebühren ab dem nächsten Jahr einleiten.
Verspätete Briefablieferungzeiten
Das neue Gesetz würde Deutsche Post mehr Zeit für Briefablieferung geben. Derzeit müssen mindestens 80% der Briefsendungen in Deutschland am nächsten Arbeitstag den Empfänger erreichen, und 95% innerhalb von zwei Arbeitstagen. Mit der neuen Gesetzgebung sollen Standardbriefsendungen 95% der Empfänger innerhalb von drei Arbeitstagen und 99% innerhalb von vier Arbeitstagen erreichen. Dadurch können die Postdienste auf Nachtflüge für Briefablieferung verzichten. Gleichzeitig wird die Zuverlässigkeit der Lieferung verbessert. "Der Entwurf des Gesetzes erkennt die wesentlichen Realitäten der entwickelnden Postmärkte und einer digitalisierenden Gesellschaft an", bemerkte Deutsche Post. Die Firma fordert eine schnelle Entscheidung des Bundestags und Bundesrats, damit Mitarbeiter und Kunden Klarheit bekommen.
Ein Postbote allein kann nur schwere Pakete liefern
Das überarbeitete Gesetz gibt der Bundesnetzagentur (BNetzA) mehr Macht. BNetzA wird in der Lage sein, gegen preispolitische Manipulationen innerhalb der Branche effektiver vorgehen zu können. Während der Debatten im Bundestag gab es Änderungen, die die Arbeitsbedingungen betrafen. Pakete, die mehr als 20 kg wiegen, dürfen nur von einem Postboten allein geliefert werden, wenn dieser mit geeigneten technischen Hilfsmitteln ausgestattet ist. Die genauen Details, was damit gemeint ist, werden durch eine Verordnung des Staates bis Ende 2024 bestimmt.
Postunternehmen müssen sich in einem Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur anmelden. Ihre Kunden sind dann verpflichtet, die Zuverlässigkeit ihrer Subunternehmen nach drei Monaten und jeden zwölf Monaten zu bewerten. Diese Maßnahme soll die Untergrabung von Arbeitsrechten durch die Verwendung von Subunternehmen verhindern. Die Regeln sind strenger als ursprünglich geplant in der Regierungserklärung vom Dezember 2023.