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Neuer Streit um Gefängnisbau hat vor Gericht zu Auseinandersetzungen geführt

Der Streit um den Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt in Zwickau für die Länder Sachsen und Thüringen hat nun Konsequenzen vor Gericht. Konkret geht es um den Zugriff auf sämtliche Bauunterlagen auf dem Server. Das Amtsgericht Zwickau teilte mit, dass es nach der Vertragsauflösung mit dem...

Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de
Ein Stacheldrahtzaun umgibt die Justizvollzugsanstalt. Foto.aussiedlerbote.de

Strafvollzug - Neuer Streit um Gefängnisbau hat vor Gericht zu Auseinandersetzungen geführt

Der Streit um den Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt in Zwickau für die Länder Sachsen und Thüringen hat nun Konsequenzen vor Gericht. Konkret geht es um den Zugriff auf sämtliche Bauunterlagen auf dem Server. Das Amtsgericht Zwickau teilte mit, dass es nach der Vertragsauflösung mit dem Generalplaner zu einem Streit um den Zugriff auf den Server gekommen sei. Die Server werden nicht von Master Planner betrieben, sondern von einem Drittunternehmen, mit dem Sachsen als Kunde keinen Vertrag hat. Deshalb wurde ihm die Einreise verweigert. Deshalb zog das Land vor Gericht.

In einer vorläufigen Entscheidung vom Freitag entschied das Zivilgericht, dass die Planer nicht verpflichtet seien, einer staatlichen Übernahme von Projektservern zuzustimmen. Allerdings muss er die Daten dem Land über einen neuen Server zur Verfügung stellen. Bestehende Verträge mit Serverbetreibergesellschaften dürfen erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung in den wesentlichen Punkten gekündigt werden. Das Gericht führte aus, dass bei Beendigung des Vertrags mit dem Generalplaner der Staat Anspruch auf sämtliche erstellten Unterlagen habe.

Das neue XXL-Gefängnis bietet künftig Platz für bis zu 820 Häftlinge aus Sachsen und Thüringen und ersetzt das alte Gefängnis. Der Einzug der ersten Insassen war für 2019 geplant. Doch das Projekt verzögerte sich immer wieder und die Kosten stiegen in die Höhe. Sachsen kündigte im Oktober an, den Vertrag mit dem Generalplaner mit der Begründung „zunehmend unzureichender Leistungserbringung“ zu kündigen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und stellte sich selbst als „Spielball zur Vertuschung seines eigenen Fehlverhaltens“ dar.

Inmitten des neuen Streits sind derzeit der Eröffnungstermin und die genauen Kosten der Justizvollzugsanstalt unklar. Zuletzt wurde gemunkelt, dass die Summe bei über 300 Millionen Euro liege.

Quellen zufolge können beide Parteien gegen das Urteil vom Freitag Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einlegen.

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Quelle: www.stern.de

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