- Neue Vorschriften für das Fahren mit Cannabis
Neue Regelungen und Bußgelder für das Fahren unter Cannabineinfluss treten am Donnerstag in Kraft. Diese Gesetzgebung, die vom Bundestag und Bundesrat genehmigt wurde, wurde am Mittwoch bekanntgegeben und tritt am folgenden Tag in Kraft. Eine Grenze von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut wurde festgelegt, ähnlich wie die 0,5% Alkoholgrenze. Strengere Regeln gelten für Fahranfänger und Personen, die Cannabis mit Alkohol kombinieren.
Fahrer, die die 3,5 Nanogramm THC-Grenze vorsätzlich oder fahrlässig überschreiten, müssen mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Wenn auch Alkohol konsumiert wurde, beträgt das Bußgeld usually 1.000 Euro.
Ähnlich wie beim Alkohol gilt während der zweijährigen Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot, das bei Verstößen mit einer Geldbuße von 250 Euro geahndet wird.
Verkehrsregeln passen sich der Cannabis-Dekriminalisierung an
Seit dem 1. April ist der konsentierte Cannabiskonsum und die private Kultivierung für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen legal. Dementsprechend passen sich nun auch die Verkehrsregeln an. Bisher konnte bereits der Nachweis von THC zu Bußgeldern führen, wobei eine Grenze von 1 Nanogramm in der Rechtsprechung festgesetzt wurde.
Allerdings schlugen Experten auf der Verkehrstagung 2022 eine "vernünftigere" Erhöhung vor, da die aktuelle Grenze zu niedrig sei und potenziell zahlreiche Fahrer ohne Beweis für Fahrunsicherheit bestraft werden könnten. Auch einige Vertreter der Polizei äußerten Kritik an den neuen Regelungen.
Die neuen Verkehrsregeln erstrecken sich auch auf den Bereich des Transports und der Telekommunikation, da sie nun Bußgelder für das Fahren unter Cannabineinfluss in digitalen Kommunikations- und Navigationssystemen enthalten. Darüber hinaus erwägt die deutsche Regierung auch Updates der Verkehrsinfrastruktur, um sichereres Reisen für Cannabisnutzer zu gewährleisten, wie beispielsweise designierte Haltestellen zum Rauchen oder Dampfen.