Neue Baustelle Typ E soll den Bau in Deutschland einfacher und günstiger machen
Die Bundesregierung möchte das Bauen in Deutschland einfacher und günstiger machen - Bundesjustizminister Marco Buschmann hat den Entwurf für eine Reform des Bauvertragsrechts vorgestellt. In Zukunft sollen Bauunternehmen von "Bequemlichkeitsstandards" abweichen dürfen, die bisher "anerkannten technischen Regeln" waren. Das Justizministerium geht von Einsparpotenzialen von bis zu zehn Prozent aus.
"Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, ob jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird", erklärte Buschmann. Allein in der Bauwirtschaft gibt es derzeit rund 3000 solcher Anforderungen, denen Bauunternehmen aus Angst vor Rechtsstreitigkeiten nachkommen. Aktuell hindern öffentliche Rechtsvorschriften und das Bauvertragsrecht das einfache Bauen.
Wer in Deutschland baut, muss den "anerkannten technischen Regeln" folgen - diese sind nicht genau definiert, sie ergeben sich aus der Rechtsprechung, wie das Justizministerium erklärte. Daher ist das in der Praxis Erprobte rechtlich gesichert. Gerichte gehen davon aus, dass alle DIN-Normen, auch die nicht-verbindlichen, zu den "anerkannten technischen Regeln" gehören.
Der am Montag veröffentlichte Entwurfsgesetz für die Reform des Bauvertragsrechts, das "Gebäudetyp-E-Gesetz" genannt wird, sieht vor, dass in Zukunft "reine Ausstattungs- und Bequemlichkeitsstandards" nicht mehr automatisch "anerkannten technischen Regeln" sind. Solche "Bequemlichkeitsstandards" wie die Anzahl der Steckdosen im Raum oder die Normtemperatur von 24 Grad im Bad müssen dann nur noch eingehalten werden, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird.
Das Gesetzesvorhaben ergänzt die "Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die vergangene Woche präsentiert wurde. Das über 70-seitige "Praxispapier" gibt hilfreiche Tipps "vom Betonfertigteil bis zur Steckdose". Bundesministerin für Verkehr und digitale Infrastruktur Klara Geywitz betonte, dass mit Gebäudetyp E das Bauen für die Industrie günstiger wird und Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren.
Es wird keine Einsparung bei der Sicherheit geben, wie das Justizministerium versicherte. "Bausicherheit wird durch öffentliche Rechtsvorschriften gewährleistet." Für sicherheitsrelevante technische Normen soll künftig ausdrücklich eine gesetzliche Vermutung bestehen, dass sie zu den "anerkannten technischen Regeln" gehören, die einzuhalten sind.
- Mit dem vorgeschlagenen Gebäudetyp-E-Gesetz müssen Bauunternehmen in Deutschland möglicherweise nicht mehr automatisch "reine Ausstattungs- und Bequemlichkeitsstandards" wie die Anzahl der Steckdosen im Raum oder die Normtemperatur von 24 Grad im Bad einhalten, was potenziell zu neuen Kosteneinsparungen beim Bauen führen könnte.
- Das Bundesjustizministerium schloss, dass das Einsparpotenzial durch Abweichungen von "Bequemlichkeitsstandards" im Bauwesen bis zu zehn Prozent betragen könnte, wobei das Gebäudetyp-E-Gesetz als mögliche Lösung für das einfacher und erschwinglicher machen des Bauens in Deutschland genannt wurde.
- Trotz des Ziels der Bundesregierung, das Bauen in Deutschland günstiger zu machen, garantiert das Gesetzesentwurf für die Reform des Bauvertragsrechts, dass die Bausicherheit weiterhin durch öffentliche Rechtsvorschriften gewährleistet wird, wodurch sichergestellt wird, dass die Kosteneinsparungen nicht auf Kosten der Sicherheit in Bauprojekten in Deutschland gehen.