Kommunen - Nachtmusikverbot in Freiburger Parks bestätigt
Ein Gericht hat die Position der Stadt Freiburg im Rechtsstreit um ein Verbot nächtlicher Musik in Parks bestätigt. Das Landesverwaltungsgericht Baden-Württemberg (VGH) gab am Mittwoch in Mannheim bekannt, dass es einen Eilantrag von drei Bürgern gegen die Schwarzwälder Stadtparkordnung abgelehnt habe. Kommunale Vorschriften sind rechtsgültig. (Fall Nr. 1 S 1365/23)
Das Regierungspräsidium Freiburg hatte im Mai die Umsetzung des Verbots beschlossen. Ziel ist es, Beschwerden von Anwohnern zu reduzieren. In manchen Grünanlagen ist das Spielen von Musikinstrumenten zwischen 23 und 6 Uhr verboten, auch die Verwendung von Lautsprechern ist nicht mehr gestattet.
Bürgermeister Martin Horn begrüßte die Entscheidung. Der überparteiliche Ratsvorsitzende sagte: „Natürlich ist es weiterhin möglich, im Park Musik zu hören und zu machen, aber Ruhesuchende sollten auch ab 23 Uhr geschützt werden.“
Rechtsreferentin Sabine Recker sagte, das Gericht sehe keinen Eingriff in Grundrechte und anerkannte Anwohnerinteressen.
Wie das Gericht mitteilte, hatten die drei Bürger einen sogenannten Eilantrag auf behördliche Kontrolle gestellt. Die Parkordnung der Stadt sollte aufgehoben werden. Die Entscheidung des VGH ist nicht anfechtbar.
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Quelle: www.stern.de