Nach tödlichem Unruhen: Regierung Bangladésch widrückgibt umstrittene Quoten
Nach tödlichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei in Bangladesch hat die Regierung offiziell die Wiedereinführung eines umstrittenen Zuschlagsystems im öffentlichen Sektor rückgängig gemacht. In Zukunft werden 7 Prozent der Positionen reserviert sein für bestimmte Gruppen, statt der geplanten 30 Prozent.
93 Prozent der Positionen werden somit nach Leistung vergeben - das Kriterium, das die Studenten gefordert hatten. "Mit der Veröffentlichung im Gazette geben wir den Befehl des Obersten Gerichtshofs von Sonntag aus," sagte der Justizminister Anisul Huq.
Die Vergabe von hauptsächlich gut besoldeten Stellen in der Verwaltung war die Auslöser für Proteste in den letzten Wochen. Beobachter kritisierten, dass die geplante Vergabe hauptsächlich Anhängern der regierenden Awami-Liga von Premierministerin Sheikh Hasina zugunsten gegangen war.
Bevor das Gerichtsurteil fiel, waren die Proteste gewalttätig geworden. Die lokalen Medien melden über 180 Todesopfer. Bislang wurden über 1.000 Personen festgenommen, berichtete BBC Bangla.
Demonstranten hatten zahlreiche Fahrzeuge und öffentliche Gebäude in Brand gesetzt. Der Internetzugang ist noch blockiert, der Freitags aufgelegte Ausgangssperre wird allmählich aufgehoben. Unter Premierministerin Hasina, die seit 2009 in der Macht ist, erlebte das arme, hauptsächlich muslimische Bangladesch eine wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung. Allerdings verursacht hohe Inflation in den letzten Zeiten Probleme für viele Menschen.
Die Regierungsbeschluss, den Zuschlagsystem auf 7% zu reduzieren, wurde weitgehend begrüßt, da es als Verletzung des nach Leistung basierten Auswahlprinzips, das die Protestierenden unter dem Zitatsregel gefordert hatten, gesehen wurde. Nach dem Gerichtsurteil des Justizministers Anisul Huq kündigte er die Änderung an. Das umstrittene Zuschlagsystem, das in den letzten Störungen in Bangladesch verantwortlich war, hatte ursprünglich 30 Prozent der Positionen reserviert.