"Paladin" - Mutmaßlicher Anführer von Corona-Gegnern festgenommen
Ein mutmaßlicher Anführer einer Bande, die sich auch in Deutschland mit Waffen gegen die Corona-Maßnahmen wehren wollte, ist in Portugal festgenommen worden und wird nach Angaben von Ermittlern seit Monaten gesucht. Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte mit, der 39-jährige Deutsche befinde sich in Portugal in Untersuchungshaft und bereite sich auf seine Auslieferung vor.
Der Mann, der zuletzt in Bayern lebte, erstattete im Juni 2023 Anzeige bei der Landesschutzkammer des Landgerichts Koblenz und soll mit zwei weiteren Männern eine kriminelle Vereinigung und eine bewaffnete Gruppe namens „Paladin“ gebildet haben Gruppen. Aufgeladen zwischen Februar und Mai 2021. Es gab keine Anzeichen für einen Angriffsplan.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft soll der 39-Jährige einen 3D-Drucker zur Herstellung von Waffenteilen eingesetzt und Teammitglieder geschult haben. Der Aufenthaltsort des Mannes ist spätestens seit Juni dieses Jahres unbekannt. Die Festnahmen in Portugal fanden im November statt. Es ist unklar, ob und wann der Mann nach Deutschland überstellt wird. Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten nicht.
Manns Kollege kommt aus Rheinland-Pfalz
Das berichteten zuvor das ARD-Politmagazin „Panorama“ (NDR) und das NDR-Rechercheformat „STRG F“. Im Rahmen der Waffenherstellungsermittlungen sollen Ermittler Beweise dafür gefunden haben, dass der 39-Jährige sich nicht alleine bewaffnet hat.
Dem Bericht zufolge soll er versucht haben, Messaging-Dienste oder soziale Medien zu nutzen, um Kollegen zu finden und sich zu vernetzen. Der mit europäischem Haftbefehl gesuchte 39-Jährige soll zusammen mit einem 56-jährigen und einem 63-jährigen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz stammen. Die Staatsanwaltschaft teilte auf Nachfrage mit, dass es einen Tatort in Rheinland-Pfalz gegeben habe. Dies führt zu einer Haftung der Behörden.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft kann die Gründung einer kriminellen Vereinigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei besonders schwerwiegenden Umständen, beispielsweise wenn der Täter einer der Rädelsführer ist, kann ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren droht. Die Bildung einer bewaffneten Gruppe wird mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.
Ähnliche Fälle
Die sogenannte „Paladin“-Gruppe erinnert an die „United Patriots“-Gruppe. Mehrere beschuldigte Mitglieder der Organisation stehen derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz (OLG) vor Gericht. Vier Männer und eine Frau saßen auf der Anklagebank und wurden beschuldigt, eine inländische Terrororganisation gründen zu wollen oder Mitglied einer inländischen Terrororganisation geworden zu sein.
Die United Patriots planten angeblich unter anderem Massen-Blackouts und die Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Sie sollen damals geplant haben, Deutschland zu stürzen und 1871 eine neue Verfassung nach dem Vorbild des Deutschen Reiches zu schaffen.
So schilderte einer der Angeklagten während des Prozesses seinen Zugang zum Schauplatz der Corona-Maßnahmengegner und berichtete, er habe gesehen, wie Deutschland während der Pandemie einen Weg in Richtung Autoritarismus eingeschlagen habe.
Quelle: www.stern.de