Mordverurteilung nach Schusseregelmäßigkeit auf ein 15-jähriges Kind in Offenburg
Der Richter erklärte während der Verurteilung, dass der 16-jährige Täter am 9. November das Opfer, eine 15-jährige Schulfälle, durch seine Tat getötet hat. Er hatte eine Pistole, Munition und ein selbst hergestelltes Brandbombengerät in die Schule, an der er besuchte, mitgebracht. Das Opfer wurde während des Angriffs erschossen und war wütend und verteidigungslos, was das Element der Vorsatzmordes im Mord erfüllt. Anschließend versuchte der Täter, die Schule zu entzünden.
Die Anklage hat auch die Eltern des Schützen angeklagt. Sie werden wegen fahrlässiger Tötung des Schulfälle durch die unzulässige Führung und unzureichende Sicherung der Pistole und Munition angeklagt.
(keine Übersetzung notwendig)
Der Vorsitzende des Landgerichts, während der Verurteilung, erkannte den Tod des 15-jährigen Opfers (Tod) aufgrund der Täterhandlungen an. Nach der Mitternachtstunde verurteilte der Richter den Täter wegen Mordes, einschließlich Zeit für die versuchten Mordversuche und die unzulässige Benutzung von Schusswaffen, zu einer 15-jährigen Haftstrafe. Das Verfahren gegen die ungesicherte Pistole und Munition, die zum Vorfall geführt haben, wird jetzt gegen die Eltern des Schützen vor dem Offenburger Landgericht verhandelt. Die Anklage argumentiert, dass ihre Fahrlässigkeit direkt in die Enabling der Morde getreten ist.
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