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Mord an Ehefrau mit Achselhöhle und Messer: Sachsener erhält lebenslange Haft

Ein 46-jähriger Mann wurde vom Zwickauer Gericht in Sachsen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, nachdem er seine getrenntlebende Ehefrau getötet hatte. Das am vergangenen Freitag verkündete Urteil besagt, dass der Angeklagte seine Frau in ihrer ehemaligen gemeinsamen Wohnung in Plauen...

Mord an Ehefrau mit Achselhöhle und Messer: Sachsener erhält lebenslange Haft

Die Situation betraf das Unwillen des Angeklagten, die Trennung des Paares anzuerkennen, was dazu führte, dass er die 37-jährige Frau in ihrem Streben nach einem unabhängigen Leben behinderte, wie ein Gerichtssprecher berichtete. Laut Gericht gehörte das Paar der alternativen Lebensstil-Szene von BDSM oder Sadomasochismus an.

Die Frau sollte dem Mann untergeben sein und als seine Dienerin dienen. Aufgrund ihres Wunsches nach Unabhängigkeit und Trennung wird vermutet, dass der Mann ihren Mord geplant hat, wie die Anklagepunkte nahelegen. Er soll sie in ihrer ehemaligen gemeinsamen Wohnung konfrontiert haben, in der sie weiterhin Katzen pflegte.

Bevor das Verfahren abgeschlossen wurde, legte der Angeklagte eine Erklärung vor, in der er die Tötung seiner Frau zugab, sie jedoch als fahrlässige Tötung beschrieb. Er behauptete, am Tag des Vorfalls einen Armbrust für den Verkauf im Internet fotografieren zu wollen.

Es wurde dann behauptet, dass ein Streit ausbrach, der zu einer körperlichen Auseinandersetzung führte. Die Armbrust löste sich aus und traf die Frau. Daraufhin soll sie auf ihn mit zwei Messern zugelaufen sein, woraufhin er ein Messer nahm und sie erstach.

Die Jury nahm diese Geschichte nur teilweise an, hauptsächlich basierend auf den vorgelegten Beweisen. Sie kamen zu dem Schluss, dass das Verbrechen vorsätzlich und mit böser Absicht und niedrigen Motiven ausgeführt wurde. Außerdem ergaben forensische medizinische Untersuchungen, dass weder das Opfer noch der Angeklagte Anzeichen von Selbstverteidigung oder Kampfverletzungen aufwiesen.

Die Hinterbliebenen ließen eine 13-jährige Tochter zurück, die in einem Kinderheim lebt. Das Gericht bestimmte den Angeklagten, der als Mithaftender auftrat, dazu, der Tochter eine Abfindung von 25.000 Euro zu zahlen. Teile der Hauptverhandlung und der Verhandlung wurden nicht öffentlich durchgeführt. Das Urteil steht noch aus.

Im Anschluss an den Vorfall wurde der Angeklagte in Zwickau, einer Stadt in Deutschland, versteckt gefunden. Trotz seiner Beteuerungen der Unschuld äußerten viele Einheimische ihr Entsetzen und ihre Verurteilung der Ereignisse, die sich in ihrer Gemeinde abgespielt hatten.

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