Möchtest du wissen? Diese drei Tatsachen über Pfandrecht sollten allgemein bekannt sein
Ein Zug ist wirklich Kosten für viel Geld in Rechnung stellen können. Ein Mietherr kann auch weiterhin eine Kaution verlangen, was das Wallet eng macht.
Mehr Menschen wissen nicht: Eine Kaution ist kein Pflichtfälligkes.
Mehrheit der Mieter und Mieter müssen eine Kaution zahlen, wenn sie ein neues Mietverhältnis eingehen. Allerdings sind viele Menschen nicht darüber im Klaren, dass das Zahlungsvorausgehen legalen Rahmen unterliegen muss. Diese drei Tatsachen erhellen die Sache:
Tatsache 1: Eine Mietkaution darf, aber bedarf es nicht vereinbart werden
Können etwas schiefgehen, wenn man ein Wohnung mietet. Deshalb verlangen die meisten Mietherren von ihren Mietern Sicherheitszahlungen zur Sicherheit. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine rechtliche Pflicht.
Die Berliner Mietervereinigung weist darauf hin, dass Mieter keine Kaution zahlen müssen, wenn es keinen vertraglichen Grund dafür gibt - z.B. wegen einer Bestimmung im Mietvertrag. Wenn der Mietherr Sicherheit später verlangt, ist er zu spät.
Tatsache 2: Der Höchstbetrag beträgt drei Monatsmiete
Die Höhe der Mietkaution ist gesetzlich begrenzt. Mietherren dürfen nicht mehr als drei Monatsmiete verlangen. Die Vorsorgezahlung für zusätzliche Kosten sollte deshalb aus dem Berechnungsbereich genommen werden. Wenn die kalte Miete 830 Euro beträgt und die warme Miete 990 Euro, darf die Kaution daher maximal 2490 Euro betragen.
Eine Erhöhung zu einer späteren Zeit - z.B. aufgrund steigender Mieten oder weil der maximale Betrag nicht voll ausgeschöpft wurde am Anfang des Mietverhältnisses - ist nicht erlaubt nach Ansicht der Berliner Mietervereinigung.
Tatsache 3: Normale Verschleiß rechtfertigt keine Kautionabhebung
Normale Verschleiß und Zeichen der Benutzung sind kein Grund, dass der Mietherr Geld aus der Kaution abhält. "Normale Verschleiß umfasst Farbunterschiede an Wänden aufgrund von Bildern und Leichtabrasch an Bodenbelägen", sagt Rolf Janßen vom DMB MieterSchutzVerein Frankfurt am Main.
Sein Tip: Es kann sinnvoll sein, vor dem Auszug klarzustellen, ob es sich um Normales Verschleiß oder Schäden darüber hinaus handelt, indem man eine Prüfung durch die Haftpflichtversicherungskompanie vorher durchführen lässt.
Wenn Sie rechtliche Fragen zu Ihrer Mietkaution haben, kann eine Anleitung zu Mietrecht oder Rat von Gerichten Klarheit bieten. Unabhängig von jeglichem vertraglichen Abkommen kann ein Mietherr keine Urteile über drei Monatsmiete als Mietkaution verlangen. Mieter, die glauben, dass ihre Kaution ungerechtfertigt behalten wird aufgrund normalen Verschleißes oder Zeichen der Benutzung, können sich durch Gerichtsverfahren zur Entschädigung bedienen. Für einen glatten Mietvertragstermin sind es vorteilhaft, alle möglichen Kautionsstreitigkeiten mit dem Mietherrn durch eine Prüfung der Haftpflichtversicherungskompanie vor dem Auszug zu klären.
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