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Ministerium muss Kurzmeldungen zum Subventionsskandal sicherstellen

Ministerin Stark-Watzinger steht in der sogenannten Spendenaffäre unter Druck. Ein Gericht hat nun angeordnet, dass sie keine Kurznachrichten darüber löschen darf.

Hintergrund der Affäre ist der Umgang des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger mit einem...
Hintergrund der Affäre ist der Umgang des Ministeriums von Bettina Stark-Watzinger mit einem offenen Brief von Hochschullehrern zum Nahostkonflikt (Archivbild).
  1. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und ihr Ministerium müssen laut Gerichtsbeschluss alle Kurznachrichten in Bezug auf die Finanzaffäre sichern.
  2. Dieser Vorläufige Beschluss erteilte das Verwaltungsgericht Köln, wie von einem Gerichtssprecher bestätigt.
  3. Die Antragstellerin "Fragen an die Staatsmacht" hatte ein dringendes Verfahrensverfahren eingereicht. Der Gerichtssprecher erklärte, dass es sich um eine vorläufige Maßnahme handle, eine Prüfung im Sachverhalt noch nicht stattgefunden hat. Es ist noch offen, wann das dringende Verfahrensverfahren entschieden wird.

Gerichtsbeschluss - Ministerium muss Kurzmeldungen zum Subventionsskandal sicherstellen

Löschverbot durch den Gerichtshof

Im Urteil heißt es genau, dass das Ministerium "bis zur endgültigen Entscheidung sicherzustellen ist, dass Nachrichten über den Messdienst 'Wire (Bund)' der Bundesministerin, ihrer persönlichen Stab, der Staatssekretäre und der Staatssekretärinnen, sowie der weiteren Führungskräfte zwischen Anfang Mai und Ende Juni in Bezug auf die Finanzaffäre gelöscht werden." Insbesondere soll die Selbstlöschfunktion des Messdienstes deaktiviert werden.

Ein Ministersprecher lehnte sich wegen der laufenden Verfahren am Verwaltungsgericht Köln aus. Ein Berufungsklage gegen diesen Beschluss ist an das Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Hintergrund ist die Bearbeitung von Kritik von Universitätsprofessoren

Der Hintergrund der Angelegenheit ist die Bearbeitung des Ministeriums hinsichtlich eines offenen Briefes von Universitätsprofessoren zum Naher Osten-Konflikt. Die Professoren hatten die Räumung des Lagers von pro-palästinensischen Demonstranten an der Freien Universität Berlin kritisiert. Daraufhin löste dies Kritik von Stark-Watzinger aus, die in ihrem Ermessen "den Terror von Hamas unterschätzt" sah.

Später wurden Emails bekannt, in denen hervorging, dass jemand in hoher Stellung im Ministerium eine Untersuchung in die Angelegenheit der Berliner Universitätsprofessoren-Protestbriefe betreffend den Naher Osten-Konflikt anordnete. Dieser Ansatz löste heftige Proteste aus. Stark-Watzinger enthob daraufhin Staatssekretärin Sabine Doering, die die Untersuchung angeordnet hatte.

  1. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) ist wegen der Finanzaffäre durch Gerichtsbeschluss verpflichtet, alle relevanten Kurznachrichten zu sichern.
  2. Das Verwaltungsgericht Köln in Nordrhein-Westfalen erteilte diesen Vorläufigen Beschluss nach einer dringenden Antragstellung durch die Initiative "Fragen an die Staatsmacht".
  3. Der Gerichtsbeschluss fordert das Bundesministerium auf, keine Nachrichten, die im Zusammenhang mit der Finanzaffäre über den 'Wire (Bund)'-Messdienst der Bundesministerin, ihrer persönlichen Stab, der Staatssekretäre und der Staatssekretärinnen, sowie der weiteren Führungskräfte zwischen Anfang Mai und Ende Juni gesendet und empfangen wurden, zu löschen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist.
  4. Dieser Gerichtsurteil in Nordrhein-Westfalen folgt auf die Offenlegung von Emails, in denen ein hochrangiger Ministerialbeamter eine Untersuchung in die Berliner Universitätsprofessoren-Protestbriefe über den Naher Osten-Konflikt anordnete.
  5. Die FDP-Ministerin stieß auf Kritik wegen ihrer Haltung gegenüber dem Professorenbrief, den sie als Unterschätzung des Hamas-Terrors wahrnahm, was heftige Proteste auslöste und zur Enthebung der Staatssekretärin Sabine Doering führte.
  6. Das Oberverwaltungsgericht Münster ist die Instanz für eine Berufung gegen diesen Gerichtsurteil in den laufenden Verwaltungsverfahren.

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