Mieterrechtsaktivisten schlagen vor, dass Vermieter einen Teil der Kohlendioxidkosten ihrer Mieter übernehmen sollten.
Ab diesem Jahr übernehmen Mietherren die Kosten für die CO2-Emissionen von Gebäuden. Nach der Heizkostenrechnung für 2023 dürfen Mieter erstmals einen Teil dieser Kosten beantragen, wie vom Verbraucherzentrum Bayern bekanntgegeben wurde. Der Einsatz von Mietherren soll zur Förderung von energieeffizienten Sanierungen beitragen.
In der Regel erhält der Mietherr die Rechnung direkt vom Lieferanten für Gebäude mit zentraler Heizung. Das Fällige umfasst die CO2-Emissionen und ihre entsprechenden Gebühren. "Für die Heizkostenrechnung müssen Mietherren ihren Anteil an den CO2-Kosten trennen und abziehen", erklärte das Verbraucherzentrum.
Bei Mietern, die direkt mit dem Energieversorger einen Vertrag haben, z.B. für Gasheizung, müssen sie die CO2-Kosten vom Mietherren anfordern. Das Verbraucherzentrum Bayern erklärte, dass sie sechs Monate nach Erhalt der Rechnung für dies tun müssen. Wenn dies nicht innerhalb dieser Frist geschieht, entfällt der Anspruch.
Der Anteil der CO2-Kosten und seine Verteilung hängen vor allem von der Energieeffizienz des Gebäudes und der Art der Energiequelle ab. "Je besser der Zustand des Gebäudes, desto geringer ist der Anteil des Mietherren", erklärte das Verbraucherzentrum. Bis zum letzten Jahr konnten diese Kosten im Wohnungsbau vollständig an die Mieter weitergegeben werden.
Das Verbraucherzentrum Bayern hat ein kostenloses Tool entwickelt, um die Höhe der CO2-Steuer und ihre Aufteilung zu berechnen. Dieses Tool kann unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/co2rechner. gefunden werden.
Lesen Sie auch:
- Israel hält trotz des Angriffs auf Rafah an Kriegszielen fest
- Kommende Europawahlen: Die Wahlversprechen der Parteien
- Bundeskabinett erwägt Kürzungen im Haushalt 2024
- Die Förderung von Elektrofahrzeugen endet abrupt
Quelle: www.ntv.de