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Mieter und Eigentümer werden einfache Installationsverfahren für balkonmontierte Energieanlagen erleben.

Die Ausrichtung zur optimalen indem die Effektivität einer terrassenbasierten Elektrizitätsanlage...
Die Ausrichtung zur optimalen indem die Effektivität einer terrassenbasierten Elektrizitätsanlage deutlich beeinträchtigt.

Mieter und Eigentümer werden einfache Installationsverfahren für balkonmontierte Energieanlagen erleben.

Den Mietern und Gebäudeeigentümern wird es durch den Bundesrat erleichtert, Dachsolarpanels auf Balkonen zu installieren. Die notwendigen Gesetzesanpassungen wurden bereits vom Bundestag beschlossen. In den letzten Jahren hat es einen starken Anstieg von kleinen Solarenergiesystemen auf Balkonen gegeben.

Diese Änderung umfasst Reformen im Miet- und Eigentumsrecht. Portable Solarenergiegeräte, die bisher ausgeschlossen waren, fallen nun unter die Kategorie von baulichen Veränderungen und ermöglichen es Mietern, die Installation mit der Zustimmung ihres Vermieters oder Eigentümers durchzuführen, sofern dieser keine berechtigten Gründe hat, dies abzulehnen.

Darüber hinaus erleichtert die überarbeitete Gesetzgebung die Durchführung virtueller Eigentümerversammlungen per Video. Wenn von einer Dreiviertelmehrheit genehmigt, können künftige Versammlungen vollständig online abgehalten werden, wodurch das Vetorecht einzelner Eigentümer entfällt.

Die neuen Gesetzesanpassungen erkennen auch 'Balkonkraftwerke' als bauliche Veränderungen an, was es Mietern ermöglicht, sie mit der Zustimmung ihres Vermieters zu installieren. Diese Erweiterung der Möglichkeiten für erneuerbare Energien auf Balkonen könnte in Zukunft zur Einrichtung zahlreicher 'Balkonkraftwerke' führen.

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