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Mehr Möglichkeiten für Nierendspendungen geplant

In Deutschland haben Tausende von Patienten lang auf Spenderorgane zu warten - darunter auch für Nieren. Eine gesetzliche Änderung soll deren Chancen verbessern.

Lebenslange Blutspenden sollen flexibler werden.
Lebenslange Blutspenden sollen flexibler werden.

Gesundheit - Mehr Möglichkeiten für Nierendspendungen geplant

In der Auseinandersetzung um die Erhöhung von Nierendspenden kommen erweiterte Möglichkeiten für die Nierentransfer hinzu. Das Bundeskabinett genehmigte ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers Karl Lauterbach, der in Zukunft Nierenspenden zwischen zwei verschiedenen Paaren "gegenseitig" erlauben wird. Das gibt Hoffnungen zu vielen Nierenspatienten, sagte der SPD-Politiker. Die Schutzmaßnahmen für Spender und Spender sollen zudem durch mehr Informationen und medizinische und psychosoziale Unterstützung verstärkt werden.

Derzeit gibt es strikte Begrenzungen für Nierenspenden während des Lebens. Sie sind nur für Angehörige bis zum ersten oder zweiten Grad, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die offensichtlich eng mit den Spendern verwandt sind, erlaubt. In Zukunft soll es auch möglich sein zwischen Paaren sein, die nicht so nahe miteinander stehen, erklärte Lauterbach.

Genauer geht es um die Übertragung einer Niere, wenn dies zwischen Spender-Empfänger-Paaren medizinisch nicht möglich ist. In Zukunft geht die Niere nicht an den geplanten nahen Verwandten, sondern "über" an einen geeigneten Empfänger, der mit seinem oder ihrer geplanten nahen Verwandten nicht kompatibel ist. Dagegen geht dann die Niere des anderen Paars an den Empfänger der ersten Paar oder den Spender der ersten Paar.

Weiterhin soll die Forderung aufgehoben werden, dass Nierenspenden nur erlaubt sind, wenn kein Organ von einem Verstorbenen verfügbar ist. Lange Zeit war die Anzahl an Spender-Nieren nicht ausreichend, um die Anforderungen zu decken, wie aus dem Entwurf hervorgeht.

Der Vorschlag des Gesundheitsministers Karl Lauterbach, der vom Bundeskabinett genehmigt wurde, will die Möglichkeiten der Nierenspende in Berlin und darüber hinaus in Deutschland erweitern. Das könnte die Gesundheit vieler Individuen potenziell beeinflussen, da es ermöglichen würde, Nierenspenden zwischen Paaren zu ermöglichen, die nicht so eng miteinander verwandt sind. Lauterbach unterstrich die Bedeutung der Stärkung der Schutzmaßnahmen für beide Seiten, einschließlich der Bereitstellung mehrerer Informationen und Unterstützung. Zudem will der Gesetzesentwurf die derzeitige Forderung nach einem Verstorbenenorgan aufheben, anerkennend die bestehende Knappheit an Spender-Nieren im Land.

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