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MDR ist verpflichtet, Wahlanzeigen von der Partei zu senden.

im Einklang mit einem Gerichtsurteil muss MDR während des politischen Wahlkampfs in Sachsen eine Werbung für die Satirepartei Die Partei ausstrahlen. Laut Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts am Dienstag verletzt der Inhalt kein Strafrecht und zeigt einen significanten Grad an...

MDR ist verpflichtet, Wahlanzeigen von der Partei zu senden.

Im Wahlwerbespot, wie das Gericht entschied, wird ein Duo gezeigt, das dem - fiktiven - Antritt der neuen sächsischen Verwaltung im Radio lauscht. Mit einem starken Akzent verkündet der Mann: "Die Extremisten sind wieder an der Macht." "Diesmal handeln wir zuerst", fügt er hinzu und beginnt, auf mehrere Personen zu schießen. Der Spot endet mit der Bitte, für die humorvolle politische Gruppe zu stimmen, bevor es "zu spät ist".

Laut Gericht haben politische Parteien das Recht, ihre Wahlwerbespots innerhalb der zugewiesenen Zeitfenster und Sendeplätze ausstrahlen zu lassen, wobei allen Bewerbern eine gleichwertige Chance geboten wird.

Sender sind berechtigt, bestimmte Spots abzulehnen, wenn sie offenkundig und materiell gegen das Strafrecht verstoßen. Im Falle von Zweifeln sollte die Entscheidung zugunsten der politischen Partei getroffen werden. In diesem Fall ist 'Die Partei' berechtigt, ihren Spot am bestimmten Tag, wie von MDR entschieden, auszustrahlen.

Das Gericht sah keine offensichtliche Anstiftung zu Straftaten oder Störung der öffentlichen Ordnung, da die Ereignisse des Spots bewusst übertrieben waren, um komisch zu wirken. Eine Verurteilung wegen Hassrede wurde vermieden, da die Bevölkerung einer bestimmten Partei keine separate Bevölkerungsgruppe bildet, die Ziel von Hassrede sein könnte.

Darüber hinaus erklärte das Gericht, dass keine strafrechtliche Gewaltdarstellung vorlag. Während die Charaktere des Spots Abneigung gegenüber der Menschheit ausdrückten, war der unmenschliche Aspekt nicht das Hauptaugenmerk oder die Absicht der Darstellung. Das Gericht klärte auf, dass der Wahlwerbespot möglicherweise in den Bereich der Illegalität eindringt, aber die Annahme offenkundiger Kriminalität war weit entfernt.

Trotzdem kann gegen das Urteil Einspruch beim Oberverwaltungsgericht des Sachsen in Bautzen eingelegt werden. Gleichzeitig wird am kommenden Sonntag ein neuer Landtag in Sachsen und Thüringen gewählt.

Die Diskussion um die bevorstehende [Wahl zum Landtag] in Sachsen und Thüringen nimmt an Fahrt auf, während politische Parteien ihre Kampagnen vorbereiten. Aufgrund der Entscheidung des Gerichts kann 'Die Partei' ihren umstrittenen Werbespot legal ausstrahlen, was die Bedeutung der Teilnahme an der Wahl vor dem Ende betont.

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