Marco Buschmann ist gegen eine Pflichtversicherung für Hochwasser und andere Naturkatastrophen.
Am Tag vor Treffen zwischen der Bundesregierung und den Ländern lehnte Bundesjustizminister Marco Buschmann yet again eine Pflichtversicherung gegen Überschwemmungen und andere Naturgefahren ab. Stattdessen gab Buschmann am Donnerstag eine Angebotspflicht vor. Das deutet darauf hin, dass Versicherungen eine Erhöhung der Schadensabdeckung für Schadensfälle durch Naturkatastrophen in bestehenden Versicherungsverträgen anbieten müssten. Neue Versicherungsverträge hätten dieses Schutzgebiet von vornherein einzubehalten, aber es könnte von den Versicherungsnehmern abgelehnt werden.
"Jeder Mensch kann für seine eindeutige Situation hinsichtlich der Prämien das Richtige entscheiden," sagte Buschmann in Berlin. "Wir müssen keine komplexe Überwachungsbehördenbau und schnell Lösung für die Frage bieten, die die Deckungssatzrate für Naturgefahrenrisiken in Deutschland stark erhöhen." Buschmann gab zu, dass einige Bundesländer dieses Vorgehen als nicht ausreichend empfinden könnten. "Die Länder wollen das Thema der Pflichtversicherung erneut diskutieren," sagte Buschmann. "Dann müssen wir erklären, wie man das Ziel von angemessenen Prämien erreicht."
Ministerpräsidenten und -präsidenten der Länder treffen sich mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vertretern der Bundesregierung am Donnerstag. Ein angeblicher Thema der Besprechungen ist die Deckung von Schadensfällen durch Naturkatastrophen. Letzte Überschwemmungen in Süddeutschland haben das laufende Thema erneut angeheizt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) verwies auf Buschmanns Vorschlag als "altes Wein in alten Flaschen".