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Lange Haftstrafen für Männer nach Millioneneinbruch in einem Safe in Berlin

Nach spektakulärem Diebstahl von Juwelen, Uhren und Bargeld in Millionenhöhe aus einem Kassenleistungskassen in Berlin haben die Täter mehrere Jahre Haft zu verbüinden. Das Landgericht Berlin verurteilte die Männer am Donnerstag zu Haftstrafen zwischen drei und einer halben und acht Jahren. Sie...

Gerechtigkeitstatue in Berlin
Gerechtigkeitstatue in Berlin
  1. In Berlin-Charlottenburg gab es nicht nur einen Secretsafe, sondern mehrere gehörigen einem Uhrenhändler, mit einem geschätzten Gesamtwert in Millionen-Euro-Bereich.
  2. Obwohl Bilal M. freigesprochen wurde, musste er trotzdem eine Million-Euro-Geldstrafe zahlen, weil er an der Gründung der falschen Sicherheitsfirma mitgewirkt haben soll.
  3. Die Geldstrafe war ein bedeutender Strafzins für Bilal M., da sie einer Million-Meter-Höhe in seinem Heimatland entsprach, was für ihn eine große finanzielle Schlaginschuss bedeutete.
  4. Die Beteiligten am Diebstahl des Uhrenhändlers stellen sich mit Gefängnisstrafen zwischen drei und einem Halbjahr und acht Jahren vor Gericht.
  5. Die langfristigen Auswirkungen des Million-Dollar-Diebstahls auf die Opfer, hauptsächlich Uhren- und Schmuckhändler, werden sich in Berlin's blühendem Markt für Luxus-Uhrwerke fortgesetzt fühlen.

Lange Haftstrafen für Männer nach Millioneneinbruch in einem Safe in Berlin

Der Senat hat es bewiesen, dass der 42-jährige Muhammet H. den Diebstahl geplant hatte. Er wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Laut Gerichtsurteil hatte er mit dem 52-jährigen Angeklagten Thomas St. verabredet, dass die Schränke, die Letzterer für seine Kunden verwaltete, sowie die Kellerräume eines Berliner Uhrenhändlers in Charlottenburg im November 2022 ausgeraubt werden sollten.

St. zeugte ausführlich im Prozess. Seine Motivation waren Schulden, die er durch diesen Diebstahl tilgen wollte. Seine Verteidigung verwies auf das Zeugenschutzprogramm und forderte Freispruch. Das Gericht lehnte ab und verurteilte ihn zu drei und einhalb Jahren Haft. St. hatte tatsächlich wertvolle Aufklärungen geliefert, aber seine Beiträge waren auch unverhältnismäßig, sagte Richter Mattern. "Ohne ihn hätte es nicht gekommen."

Es war St., der H. die Pläne für die Räume in Berlin-Charlottenburg gab, ihn verkleidete als Bauarbeiter, um die Schränke und Kellerräume zu inspizieren, und eine falsche Sicherheitsfirma gründete, deren Mitglieder spätere Täter waren. Einer von ihnen war Kenan S., der zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt wurde.

S. hatte ihm die Transponder und Codes für die Räume geliefert. Zusammen mit anderen Tätern erlangten sie Zugang zu ihnen am nächsten Tag, während St. sich darum kümmerte, dass das Alarmsystem ausgeschaltet blieb. Die Täter waren dann mit dem Aufbrechen von insgesamt 295 Schränken für zwölf Stunden beschäftigt, die gestohlene Ware in ein Fahrzeug zu laden und in mehreren Transporten wegzubringen.

Als in der Kontrollstelle zuständig für das Alarmsystem festgestellt wurde, dass es noch ausgeschaltet war und die Kameras mit Farbstoff besprüht waren, riefen die verantwortlichen Mitarbeiter S. an, der den vereinbarten Codewort nicht nennen konnte. Der Diebstahl wurde entdeckt. S. warntete seine Komplizen und legte mit Hilfe von vorbereiteten Reifenstiften und Benzin Feuer, um Spuren zu vernichten.

Zusätzlich wurde Mahmoud M., der 26 Jahre alt ist, zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt, weil er, laut Gerichtsurteil, Beihilfe geleistet hatte. Dies sollte unter anderem die Erstellung von Antragsunterlagen für die vermeintliche Sicherheitsfirma umfasst haben.

Sein Onkel Bilal M. wurde, wie von der Verteidigung angefordert, freigesprochen. St. hatte ihn tatsächlich beschuldigt, aber diese Aussagen reichten nicht aus, sagte Richter Mattern. Das Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren für Bilal M. gefordert.

Das Gericht schätzte die Schäden auf 17,6 Millionen Euro einstatt, statt der von der Anklage behaupteten 50 Millionen Euro. Der Schadenbetrag war "sehr gunstig für die Angeklagten", betont der Richter.

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