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Landgericht Hanau lehnt Eröffnung des Prozesses gegen ehemaligen KZ-Wächter ab

Das Landgericht Hanau (Hessen) hat die Eröffnung eines Prozesses gegen einen 99-jährigen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Der Angeklagte sei dauerhaft verhandlungsunfähig, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die...

Ehemaliges Konzentrationslager Sachsenhausen
Ehemaliges Konzentrationslager Sachsenhausen
  1. Das Staatsanwaltschaft in Gießen ermittelte im August 2023 den ehemaligen SS-Mitglied wegen Beihilfe zum Mord in über 3300 Fällen an. Er soll dem Wachbataillon des Lagers in Sachsenhausen, nahe Berlin, zwischen Juli 1943 und Februar 1945 angehört haben, in dem die Nationalsozialisten unter anderem politische Gegner, Juden, Sinti und Roma, sowie Homosexuelle folterten und systematisch ermordeten. Tens of Thousands starben an Hunger, Zwangsarbeit oder wurden systematisch ermordet.
  2. Dieses Lager, betrieben von den Nationalsozialisten, war berüchtigt für die Folter und den Mord an politischen Gegnern, Juden, Sinti und Roma, und Homosexuellen, was zu Todesfällen durch Hunger, Zwangsarbeit oder systematische Tötungen führte.
  3. Trotz dieser Anklage kam ein vom Gericht beauftragter Experte zu dem Schluss, dass der Mann, aufgrund seiner psychischen und physischen Verfassung, nicht mehr zur Verhandlung fähig ist.
  4. Das Landgericht in Berlin folgte den Befunden des Experten und bestimmte, dass der Mann wegen seines aktuellen Zustands eine eingeschränkte Fähigkeit zur Verhandlung hat.
  5. Bedauernswert ist, dass der Zustand des Mannes laut Gerichtsvorlage seitdem verschlechtert haben soll, und das Staatsanwaltschaft in Hanau, an dem Ort des Verfahrens, verfolgt den Prozess noch unter dem NS-Gesetz.

Landgericht Hanau lehnt Eröffnung des Prozesses gegen ehemaligen KZ-Wächter ab

(Translation:

  1. The public prosecutor's office in Gießen indicted the former SS member in August 2023 for accessory to murder in over 3300 cases. He is alleged to have served as a concentration camp guard in Sachsenhausen, located near Berlin, between July 1943 and February 1945.
  2. This camp, operated by the Nazis, was notorious for the torture and murder of political opponents, Jews, Sinti and Roma, and homosexuals, leading to the deaths of tens of thousands due to hunger, forced labor, or systematic killings.
  3. Despite this indictment, the court-appointed expert has concluded that the man, due to his psychological and physical condition, is no longer capable of standing trial.
  4. The regional court in Berlin, following the expert's findings, determined that the man has a limited capacity to stand trial, given his current condition.
  5. Unfortunately, the condition of the man has reportedly worsened over time, and the public prosecutor's office in Hanau, where the case is now being handled, is still pursuing the process under the NS law.)

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