Kreuze in bayerischen Staatsgebäuden dürfen bleiben
Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, in seinen Amtsgebäuden angebrachte Kreuze zu entfernen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie „werden die Religionsfreiheitsrechte anderer ideologischer Gruppen nicht verletzen“, heißt es in der Erklärung.
Die Kreuze der bayerischen Behörden können weiterhin aufgehängt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen einen umstrittenen grenzüberschreitenden Erlass des bayerischen Kanzlers Markus Söder abgewiesen. Die seit 2018 geltende Verordnung schreibt vor, dass an jedem Gebäude der Landesregierung in Bayern Kreuze angebracht werden müssen. Das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands in Leipzig hat eine Berufung gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts München (VGH) abgewiesen.
Das Kreuz verstößt nicht gegen die Religionsfreiheitsrechte anderer Weltanschauungsgruppen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass sie auch nicht gegen die Grundrechte verstoßen, die eine Diskriminierung aufgrund der Überzeugung verbieten.
Die religionskritische Free Thought Association hat Klage eingereicht. Er forderte die Aufhebung des Dekrets und die Entfernung des Kreuzes. Allerdings erlitt die Bundesregierung bereits im vergangenen Sommer eine Niederlage gegenüber der VGH. Obwohl das Verwaltungsgericht einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates feststellte, stufte es das Kreuz grundsätzlich als passives Symbol ohne „keine missionierende oder indoktrinierende Funktion“ ein.
Im April 2018 verabschiedete das bayerische Kabinett auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Söder den Kreuzfahrtschiff-Erlass. Das Dekret trat im Juni 2018 trotz heftiger Kritik in Kraft – auch aus der Kirche, die Söder vorwarf, christliche Symbole für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen. In der Geschäftsordnung des Freistaatsamts heißt es seitdem: „Jedes Amtsgebäude muss im Eingangsbereich ein deutlich sichtbares Kreuz als Ausdruck der historischen und kulturellen Identität Bayerns haben.“
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Quelle: www.ntv.de