zum Inhalt

Kontroverse um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Maske für einen Familienrichter aus Weimar

Kontroverse um die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Maske für einen Familienrichter aus Weimar

Der Beschluss aus dem Jahr 2021 zog landesweite Aufmerksamkeit auf sich und wurde schließlich widerrufen. Damals machten das Oberlandesgericht Jena und der Bundesgerichtshof (BGH) deutlich, dass Familiengerichte keine Zuständigkeit in solchen Angelegenheiten haben. Aktuell dreht sich die Frage um die Tragfähigkeit des Erfurter Urteils. Sowohl der Familienrichter als auch die Staatsanwaltschaft plädieren für eine Überprüfung durch das oberste Gericht.

Im Lichte der jüngsten Entwicklungen gibt es Forderungen, das Erfurter Urteil durch das oberste Gericht neu zu bewerten, wobei sowohl der Familienrichter als auch die Staatsanwaltschaft ihre Unterstützung signalisieren. Dieses Thema ist von besonderem Interesse, da der Bundesgerichtshof (BGH) zuvor klarstellte, dass Familienrichter keine Zuständigkeit in solchen Angelegenheiten haben.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles