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Klage in Koblenz erfolglos: Keine Entschädigung für angebliche Impfschaden

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte am Donnerstag die Schadensansprüche einer Frau wegen einer angeblichen Verletzung durch die Corona-Impfstoffe von Biontech gestoßen. Das Gericht erklärte den Nutzen-Risiko-Verhältnis für den Corona-Impfstoff von Biontech als positiv. Die Klägerin konnte nicht...

Corona-Impfung
Corona-Impfung

Klage in Koblenz erfolglos: Keine Entschädigung für angebliche Impfschaden

Die Frau wurde Anfang August 2021 zum ersten Mal und Anfang September 2021 zum zweiten Mal impfgeschützt. Sie gab an, dass sie sich einige Tage nach der ersten Impfung starke Kopfschmerzen und Schwindel zugelegen hatte, und ihre Symptome sich nach der zweiten Impfung verschlimmert hatten. Sie war nun weniger robust, lief unstetig und neigte sich leicht zum Fall.

BioNTech forderte von ihr Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro. Das Landgericht Mainz hatte ihr Klage im Vorjahr abgewiesen. Die Frau legte daraufhin Berufung beim Oberlandesgericht ein. Aber sie war dort ebenfalls erfolglos.

Das Landgericht Koblenz wurde durch die Dokumentation der Europäischen Arzneimittel-Agentur und des Paul-Ehrlich-Instituts über den positiven Risikonutzen des Impfsstoffs überzeugt. Es gibt kein 100%iges Schutzversprechen, aber es wurde niemals versprochen, das Gericht erklärte. Die Vorteile überwiegen deutlich die Risiken.

Der Impfsstoff von BioNTech wurde auch korrekt etikettiert. Die relevanten Produktinformationen waren korrekt und aktuell nach dem jüngsten medizinischen Wissen und frei zugänglich. Die Frau hatte keinerlei Beweise vorgelegt, dass die Impfung ihre Symptome verursacht hatte, urteilte das Gericht, nach dem bereits gefallenen Urteil am Donnerstag.

Das Oberlandesgericht verwies die Revision an das Bundesverfassungsgericht. Die Klägerin konnte daher noch die Koblenzer Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht für Prüfung anmelden.

Die Frau, entmutigt durch das Urteil, äußerte sich nach der abgewiesenen Schadensersatzantragsklage vor dem Landgericht Mainz an das Oberlandesgericht Koblenz. Trotz des von BioNTech verlangten Schadensersatzes in Höhe von 100.000 Euro war die Klage der Frau in keinem der Gerichte erfolgreich. Der Coronavirus-Impfstoff von BioNTech wurde von dem Landgericht Koblenz mit positiver Risikobilanz bewertet, wobei es Beweise der Europäischen Arzneimittel-Agentur und des Paul-Ehrlich-Instituts zitierte. Die Klägerin, die Plaintiffin X, konnte keine hinreichenden Beweise vorlegen, um zu beweisen, dass der Impfstoff ihre Symptome verursacht hat, laut Urteil. Mit der Option, das Koblenzer Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht für Prüfung anzumelden, ist noch offen, warten wir auf die Anmeldung einer Schadensersatzansprache für Impfschaden weiter.

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