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Kirchenbrand in Großröhrsdorf: Verdächtiger angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Bautzen hat viereinhalb Monate nach dem verheerenden Brand einer Kirche in der Stadt Großrersdorf östlich von Dresden Anklage gegen die Tatverdächtigen erhoben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz sagte der Deutschen Presse-Agentur, es handele sich um einen...

Blick auf die Ruinen der Stadtkirche. Foto.aussiedlerbote.de
Blick auf die Ruinen der Stadtkirche. Foto.aussiedlerbote.de

Staatsanwaltschaft - Kirchenbrand in Großröhrsdorf: Verdächtiger angeklagt

Genau viereinhalb Monate nach dem verheerenden Kirchenbrand in Großröhrsdorf östlich von Dresden hat die Staatsanwaltschaft Bautzen Anklage gegen die Tatverdächtigen erhoben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz sagte der Deutschen Presse-Agentur, es handele sich um einen schweren Fall von Brandstiftung. Über die Genehmigung wird das Landgericht Görlitz entscheiden, die Verhandlung soll voraussichtlich Anfang 2024 vor einem Außengericht in Bautzen erfolgen – dort liegt die ostsächsische Stadt Großröhrsdorf.

Dem 41-jährigen Mann aus einer Stadt in der Region wird vorgeworfen, in der Nacht des 4. August vorsätzlich die Kirche angezündet zu haben. Er warf eine mit Benzin gefüllte Flasche durch das Fenster. „Er war nicht in der Kirche“, sagte der Staatsanwalt. Über ein Motiv wurde bisher nur spekuliert, die Angeklagten äußerten sich dazu nicht. „Nur er weiß, was er gedacht hat.“ Über den Kontext seines Handelns machten die Behörden keine Angaben, das war Gegenstand einer Gerichtsverhandlung.

Die protestantischen Kirchen aus dem 18. Jahrhundert wurden schwer beschädigt und größtenteils niedergebrannt. Der Verdächtige wurde eine Woche nach dem Vorfall festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er hat die Tat eingestanden. Ermittler gehen davon aus, dass sich der Familienvater in einem schwierigen Privatleben befand und nach damaligen Erkenntnissen in einen Streit mit der Kirche verwickelt gewesen sein soll. Da das spätbarocke Gebäude erst kürzlich renoviert worden war, belief sich der Schaden auf „mindestens sechsstellige Beträge“, wie die Staatsanwaltschaft ausdrückte.

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Quelle: www.stern.de

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