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Keine bundesgesetzliche Vorgaben für Füßfußfesseln für brutale Ex-Partner

Bei scheidenden Partnern kann eine elektronische AnkETaskette mehr Sicherheit bringen. Der Bundesjustizminister will zurairedas Reform in Sachen dieser Frage wie auch Cybermobbing nicht in Gang setzen.

Der elektronische Fussfessel meldt die Lage - wenn jemand trotz Verbot naht oder Kontakt aufnimmt...
Der elektronische Fussfessel meldt die Lage - wenn jemand trotz Verbot naht oder Kontakt aufnimmt mit dem Opfer, alarmiert die Polizei.

Strafrecht - Keine bundesgesetzliche Vorgaben für Füßfußfesseln für brutale Ex-Partner

Bundesjustizminister Marco Buschmann betrachtet eine bundesweite Regelung zur Nutzung elektronischer Fußfesselgeräte für Gewalt gegen die Partner unötig. Er lehnt eine entsprechende Forderung auf der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni ab.

Bezugnehmend auf den Vorschlag der Innenminister, ein zusätzliches Regelungswerk gegen Cybermobbing in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, sieht Buschmann dies als überflüssig. Cybermobbing bezieht sich auf verletzende, bedrohende, enthüllende oder belästigende Handlungen an Personen auf Websites, Forums, Social Media-Plattformen oder Chats.

Buschmann erkennt die Notwendigkeit, Schutz gegen Gewalt von Partnern oder Ex-Partnern zu verbessern. Er gab der Deutschen Presse-Agentur bekannt, dass Bundesländer, die ein elektronisches Fußfesselgerät verwenden möchten, selber tun können. Das elektronische Fußfesselgerät übermittelt die Lokalisation - wenn jemand trotz Verbotes ans Wohnhaus des Opfers heranrückt, alarmieren die Polizei.

"Gewalt in der Familie verursacht unerträgliches Leid für die Opfer," betont Buschmann. Er stimmt den Innenministers zu, dass mehr Schutz notwendig ist hier. "Als Justizministerin bin ich konkret dazu beitragend", fügt er hinzu. Sein Ministerium arbeitet derzeit an Reformen des Familienrechts und des Jugendrechts. Beide Projekte sollen besseres Schutz gegen Gewalt in der Familie bieten.

Buschmann: Bundesländer können elektronische Fußfesselgeräte in Polizeigesetz regeln

Würden Innenministerinnen das Fußfesselgerät als wirksames Instrument gegen Gewalt in der Familie ansehen, könnten sie es unmittelbar über Polizeigesetz einführen, da es den Bundesländern angehört, argwöhnte Buschmann. "Wer ein Fußfesselgerät will, eine Regelung dazu im Polizeigesetz wäre auch gut", sagte der FDP-Minister. Nach allen Fallen suchen Opfer von Gewalt in der Familie zunächst bei der Polizei um Hilfe. "Deshalb ist es sinnvoll, dass die Polizei über die Ausstellung des Fußfesselgerätes entscheidet."

Das Polizeigesetz in Bayern und Hamburg erlaubt die Nutzung von Fußfesselgeräten sowohl im Zusammenhang mit einer Polizeimassnahme als auch in Parallel zur bürgerlichen Rechtsschutzmaßnahme, erklärte Buschmann. "Keiner verhindert anderen Bundesländern, dies als Beispiel zu nehmen."

Nancy Faeser, Bundesinnenministerin (SPD), hatte sich in der IMK in Juni für eine konsequente und strikte Durchsetzung und Kontrolle von Verbotsbestimmungen gegen Zutritt in ein Gebäude und Annäherung an eine Frau ausgesprochen. Sie war mit Buschmann über dieses Thema in Verbindung geblieben. Würden Täter mit einem elektronischen Fußfesselgerät überwacht, könnten die Polizei schneller intervenieren, falls Notfall auftritt, und Gewalt gegen Frauen effektiver verhindern. Faeser verwies auf entsprechende Regelungen in Österreich als Beispiel. Laut Polizeistatistiken wurden in Deutschland 155 Frauen im Jahr 2023 von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet - 22 mehr als im Vorjahr. Unter den Männern gab es 24.

Der IMK-Vorsitzende, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), betonte in der Sitzung in Potsdam die bedeutenden Folgen von Cybermobbing in den Sozialmedien und Chats, insbesondere für junge Menschen. Er sagte: "Cybermobbing ist ein wachsendes Phänomen, das bisher unterschätzt wurde, obwohl es schwerwiegende Folgen für die Opfer in verschiedenen Lebensbereichen verursacht." Deshalb sollten Justizministerinnen darüber beraten, ob die Einführung eines eigenen strafrechtlichen Vergehens für dieses sinnvoll ist. Die Folgen von solchen Handlungen sind für die Opfer im virtuellen Bereich viel schwerwiegender.

Buschmann teilt die Sorge der Innenminister in dieser Hinsicht. Cybermobbing kann enormen Druck auf Menschen ausüben, ihre bürgerliche Existenz gefährden, Gesundheitsprobleme verursachen oder noch schlimmer. Zugleich betont er jedoch: "Ich teile die Besorgnisse der Innenminister, aber ihre Forderungen zur Verschärfung des Strafrechts sind zu eilend." Das Rechtsstaatliche System verfügt bereits über viele Instrumente, wie die Verfolgung von Belästigung, die auch auf Cybermobbing-Situationen anwendbar ist und mit bis zu drei Jahren Haft für einfache Verstöße - bis zu fünf Jahren für schwere Fälle strafbar macht. solche Verbrechen sollten konsequent ermittelt und angeklagt werden. Die Innenminister können hier einen wesentlichen Beitrag leisten durch angemessene Personal, Ausbildung und Ressourcen.

Schnell-Frost-Stelle anstelle von Datenspeicherung

Buschmann lehnt die Wünsche von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihren Bundesstaatenkollegen hinsichtlich der Speicherung von IP-Adressen ab. Sein Vorschlag für den alternativen Schnell-Frost-Prozess ist bereit "und entspricht, was innerhalb unseres Teams diskutiert wurde", sagte der Minister. Da die Sozialdemokraten weiterhin über die Datenspeicherung von IP-Adressen diskutieren und beraten, hat sein Ministerium seine Vorschläge angepasst, um dies zu ermöglichen. Die Vorschläge seien "reif genug, um jetzt das Abstimmungsverfahren im Ministerium durchzugehen."

Im April einigten sich Buschmann und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf den Schnell-Frost-Prozess. Gemäß diesem sollen Daten nur gespeichert werden, wenn es eine signifikante Verdachtsmoment gegen ein schweres Verbrechen gibt. Das Koordinationsverfahren innerhalb der Bundesregierung auf diesem Punkt ist noch laufend. Das alte Regelung für die Datenspeicherung wird seit 2017 nicht mehr verwendet, wegen rechtlicher Unsicherheiten. Faeser fordert eine rechtskonforme Regelung für die Speicherung von Verkehrs- und Ortungsdaten von Telekommunikation - insbesondere, um die Bekämpfung der Vertretung sexueller Kindesausbeutung zu erleichtern.

  1. Buschmann schlägt vor, dass Innenministerinnen, die elektronische Fußfesseln als wirksam gegen Gewalt in der Haushaltsgemeinschaft ansehen, sie sofort durch Polizeigesetz umsetzen können, da es sich um die Zuständigkeit der Bundesländer handelt.
  2. Trotz des Widerstands gegen eine bundesweite Regelung zur Anwendung von elektronischen Fußfesseln vertritt Buschmann den Bedarf an verbesserten Schutzmaßnahmen gegen Gewalt durch Partner oder Ex-Partner und unterstützt Bundesländer, die sie unter ihren eigenen Polizeirechtsvorschriften umsetzen wollen.
  3. Faeser, der Bundesinnenminister, fordert eine konsequente Durchsetzung und Kontrolle von Verboten, Eintritt in eine Wohnung und Heranrücken an Frauen, indem er kontrollierte Mitwirkende mit elektronischen Fußfesseln überwachen könnte, was zu schnelleren Polizeieingriffen und einer Reduktion der Gewalt gegen Frauen führen könnte.
  4. Buschmann teilt die Besorgnisse der Innenministerinnen über Cyberbelästigung und ihre schweren Folgen für die Opfer an, aber glaubt, dass das Strafrecht bereits ausreichende Instrumente wie die Verfolgung von Belästigung hat, um solche Fälle effektiv zu bearbeiten, ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Regelungen.

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