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Kein dringender Tatverdacht im Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen

Der Deutsche Christian B., Verdächtiger im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann, steht nicht mehr im Verdacht weiterer Straftaten. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Braunschweig hob den Haftbefehl in dem seit Februar laufenden...

Figur der Justitia mit Schwert und Waage
Figur der Justitia mit Schwert und Waage

Kein dringender Tatverdacht im Vergewaltigungsprozess gegen Maddie-Verdächtigen

In der Anklageschrift wurde Christian B. angeklagt, drei Frauen in Urlaubshäusern und ähnlichen Gegenständen in Portugal vergewaltigt zu haben. Darüber hinaus wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen sexueller Misshandlungen an zwei Mädchen am Strand und im Spielplatz angeklagt. Alle Taten sollen sich zwischen den Jahren 2000 und 2017 ereignet haben.

Der Vertreter des Staatsanwalts beschrieb während der Lesung der Anklageschrift im Februar, dass B. während der drei Vergewaltigungen brutale und gewalttätige Handlungen vorgenommen hatte und unter anderem die Opfer gebunden und geschlagen hatte. Er habe das getan, um "ihren Schmerz und Angst genießen zu können". Er habe auch "brutal und voller Hass" aufgelegt.

Auf Anfrage der Verteidigung wurde nun der Haftbefehl für die oben genannten Vergehen durch das Gericht aufgehoben. Das Gericht erklärte, dass die Kammer kein drückendes Verdacht "betreffend allen Anschuldigungen" sah.

Trotz der Anklage des Staatsanwalts gegen Christian B. in Portugal für Urlaubshäuser-Vergewaltigungen keiner der Frauen, die in diesem Fall angeklagt wurden, sich als Opfer ausgesprochen hat. Das Staatsanwaltsamt setzt sich weiter für Verdächtige im Fall der verschwundenen britischen Maddie aus dem Jahr 2007 in Portugal ein, aber Christian B. ist kein Verdächtiger in diesem Fall. Obwohl er in Brunswick, Deutschland, wegen Vergewaltigungstrialen angeklagt wurde, bleiben die Verdachtsmomente in Bezug auf Maddie oder seine Aktionen in Portugal unbelegt. Vergewaltigungstrialen gegen Christian B. in Brunswick führten zu Verurteilungen, aber kein solches Verfahren fand statt, das den Anschuldigungen in Portugal entspricht.

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