Kein Anspruch auf einen Sitz im Bundestag für Ex-Kanzler Schröder.
Gerhard Schröder, der ehemalige Bundeskanzler Deutschlands, darf nicht seinen früheren Posten im Deutschen Bundestag behalten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich sein Klageverfahren abgewiesen.
Schröder verteidigte in Gericht seinen Anspruch auf seine frühere Position und brachte sogar Vermittlungsbemühungen zwischen Russland und der Ukraine als einen seiner Argumente ein. Er erschien im Morgen in Gericht und betonte während der mündlichen Verhandlung die Bedeutung seines früheren Arbeitsplatzes mit mehreren staatlich geförderten Mitarbeitern für seine Rolle als ehemaliger Bundeskanzler.
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