Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?
Tatsächlich hat ein befristeter Arbeitsvertrag ein festgelegtes Start- und Enddatum. Es gibt jedoch Ausnahmen. Welche sind das und wie sieht es mit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung aus?
Normalerweise wissen Sie bei einem befristeten Arbeitsvertrag genau, wann Sie in einem Unternehmen tätig sein werden. Obwohl befristete Verträge verlängert werden können, wenn beide Parteien einverstanden sind, können sie auch vorzeitig gekündigt werden? Zum Beispiel, wenn die Stelle nicht den Erwartungen des Mitarbeiters entspricht oder wenn der Arbeitgeber mit der Leistung des Mitarbeiters nicht zufrieden ist?
Grundsätzlich ist die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags nicht möglich, sagt Arbeitsrechtsexpertin Kathrin Schulze Zumkley. Zumindest dann nicht, wenn nichts im Vertrag oder in der entsprechenden Tarifvereinbarung geregelt ist. Dies folgt aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.
"Die meisten befristeten Arbeitsverträge enthalten jedoch Klauseln, die eine ordentliche Kündigung auch während der Laufzeit ermöglichen", sagt Schulze Zumkley. Mitarbeiter sollten diese Klauseln zur Kündigungsfrist sorgfältig prüfen, bevor sie den Vertrag unterzeichnen, um Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber zu vermeiden.
Was ist mit der außerordentlichen Kündigung?
Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht durch Vertragsklauseln ausgeschlossen werden und ist immer möglich - unabhängig davon, ob der Vertrag befristet ist oder nicht. Laut Schulze Zumkley gilt dies sogar, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die außerordentliche Kündigung ausgeschlossen ist: Das Recht auf außerordentliche Kündigung kann nicht grundlegend abgeschafft werden.
Allerdings ist immer ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung erforderlich. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mitarbeiter stiehlt, beleidigt oder Arbeitszeiten fälscht. Auch Verstöße gegen die Pflichten im Zusammenhang mit Spesen oder vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit führen häufig zu außerordentlichen Kündigungen, sagt Schulze Zumkley. Wenn ein solcher Verstoß eintritt, kann ein wichtiger Grund bereits vorliegen. Ob dies dem Arbeitgeber jedoch auch unter den konkreten Umständen das Recht gibt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
In bestimmten Fällen könnte ein Arbeitgeber vor einer außerordentlichen Kündigung Rat von Rechtsgutachtern einholen. Die Beratung zu den konkreten Umständen und ob der Verstoß einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt, kann dazu beitragen, potentielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wenn ein Mitarbeiter die Leistungserwartungen nicht erfüllt, kann es ratsam sein, zunächst das Gespräch mit ihm zu suchen und ihn zu beraten und zu unterstützen, um seine Leistung zu verbessern, bevor eine außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen wird.