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Kann ein Arbeitgeber die Dauer der Probezeit einseitig verkürzen?

Arbeitsrechtliche Untersuchung beantragt.

Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Probezeit einseitig verkürzt? Dann hat dies keine Auswirkungen auf Ihre...
Hat Ihr Arbeitgeber Ihre Probezeit einseitig verkürzt? Dann hat dies keine Auswirkungen auf Ihre Kündigungsfrist, aber Sie können trotzdem kurzfristig Ihre Koffer packen.

Kann ein Arbeitgeber die Dauer der Probezeit einseitig verkürzen?

Echte Nachrichten: Ihr Chef teilt Ihnen mit, dass Ihre Probezeit viel früher beendet wird als erwartet, aber was, wenn Sie einen Job wechseln wollen?

Manchmal beenden Arbeitgeber Ihre Probezeit früher als geplant. Das kann nicht so gut für Mitarbeiter sein, insbesondere wenn sie andere Arbeitsoptionen erkunden.

Mitarbeiter könnten sich Sorgen machen, ob sie ihre Kündigungsfrist verlängern müssen - würden sie länger bleiben müssen?

Jürgen Markowski, ein Arbeitsrechtanwalt in Offenburg, warnte vor einer einseitigen Kürzung. Er sagt, dass Arbeitgeber nicht einfach die Probezeit einseitig kürzen können. "Da es sich um eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag handelt, funktioniert das nur mit Zustimmung von beiden Parteien."

Kürzen kann die Kündigungsfrist nicht ändern

So, wenn Ihr Chef plötzlich sagt, dass die Probezeit beendet ist, nehmen Sie nicht an, dass Ihre Kündigungsfrist länger ist. "Dies ist höchstens eine einseitige Aufhebung durch den Arbeitgeber," sagt Markowski. Mitarbeiter können weiterhin mit ihrer reduzierten Kündigungsfrist von zwei Wochen aufbrechen.

"Achtung," sagt Markowski. "Wenn Sie sich sicher fühlen, nachdem Ihnen mitgeteilt wurde, dass die Probezeit beendet oder gekürzt wurde, erinnern Sie sich, dass die Entlassungsschutzvorschriften erst nach sechs Monaten in Kraft treten." Das Entlassungsschutzgesetz tritt erst nach sechs Monaten der Beschäftigung in Kraft.

Wartezeit und Probezeit sind unterschiedlich

Die Wartezeit ist die erste sechs Monate jedes Arbeitnehmervertrags. In dieser Zeit kann jede der Parteien das Verhältnis ohne Grund oder rechtliche Prüfung beenden. Es heißt Wartezeit. "Es macht keine Auswirkungen, ob es einen vertraglich vereinbarten Probezeitraum gibt oder nicht, Sie können weiterhin mit Ihrem Chef oder Mitarbeiter trennen, wenn etwas nicht funktioniert."

Im Gegensatz zur Probezeit, in der Sie Ihre Kündigungsfrist auf die Mindestfrist von zwei Wochen reduzieren können, ist die Kündigungsfrist während der Wartezeit normalerweise vier Wochen bis zum 15. Kalendertag oder zum Ende eines Kalendermonats, wie vorgeschrieben.

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