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Justizthriller um Auslieferung von Linksextremisten

Eine Person aus der linken Szene soll an Ungarn ausgeliefert werden. Kaum hat ein Berliner Gericht grünes Licht gegeben, werden die Behörden aktiv. Ein vorläufiges Stoppsignal aus Karlsruhe kommt zu spät.

Da die Person in Berlin festgenommen wurde, ist die Generalstaatsanwaltschaft in der Hauptstadt für...
Da die Person in Berlin festgenommen wurde, ist die Generalstaatsanwaltschaft in der Hauptstadt für das Auslieferungsverfahren zuständig.

Prozesse - Justizthriller um Auslieferung von Linksextremisten

Der Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der Linksszene an ein Gerichtsverfahren in Ungarn verboten - jedoch kam die Entscheidung zu spät. Betroffen war ein 23-jähriges Person mit Wohnsitz in Jena, das sich als nicht-binär identifiziert und in der Linksszene als "Maja" bekannt ist. Gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschuldigt die ungarische Polizei "Maja" seit 2017 Mitglied einer kriminellen Organisation gewesen zu sein, deren Ziel die Angriffe auf Anhänger der extremen Rechten war. Darüber hinaus ermittelt die deutsche Generalstaatsanwaltschaft in Deutschland dieselbe Anschuldigung.

Seit Anfang 2023 inhaftiert in Sachsen

"Maja" wurde in Berlin Ende 2023 verhaftet und, laut Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presse-Agentur, saß in der Dresdner Untersuchungshaftanstalt in Sachsen. Der Hintergrund sind gewalttätige Angriffe gegen vermutete Rechtsextremisten. Zwischen dem 9. und 11. Februar 2023, so die Anschuldigungen, haben die Angeklagten, "Majas" Komplizen, Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder als solche gehaltene Personen in Budapest verletzt.

Aufgrund des Auslieferungsantrags Ungarns zog der Generalbundesanwalt die Verfahren ab. Da "Maja" in Berlin verhaftet wurde, ist die Berliner Staatsanwaltschaft für die Auslieferungsverfahren zuständig, laut Richwin.

Das Landgericht Berlin genehmigt die Auslieferung

Das Landgericht Berlin genehmigte die Auslieferung am späten Nachmittag donnerstags, wie das Staatsanwaltschaftsamt bekanntgab. Das Verfahren entspricht den Verfahren für ein Europäisches Haftbefehlshaftbeschluss, erklärte die Sprecherin des Staatsanwaltschaftsamtes. Nach Angaben des Gerichts steht die deutsche Staatsangehörigkeit des Ausgelieferten nicht im Weg, da ausdrückliche Zustimmung für die Übertragung ins Bundesgebiet durch die Republik Ungarn gegeben wurde.

Mit einer dringenden Antragstellung in Karlsruhe versuchte der Anwältin "Majas" die Auslieferung zu verhindern. Diese Antragstellung wurde um 7:38 Uhr beim Gericht eingereicht, wie das Gerichtsstatement mit ungewöhnlich detaillierter Zeitfolge aufzeigte. Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Auslieferung um 10:50 Uhr verweigert. Allerdings war "Maja" bereits den ungarischen Behörden übergeben worden, wie aus der Erklärung des Berliner Staatsanwaltschaftsamtes hervorgeht.

Entscheidung des Gerichts kommt zu spät

Das Gericht wurde um 11:47 Uhr informiert, dass der Angeklagte bereits um 10:00 Uhr übergeben worden war, wie aus der Karlsruher Erklärung hervorging. Die Auslieferung soll nachts begonnen haben. "Maja" wurde angeblich um 6:50 Uhr den österreichischen Behörden für die Weiterleitung nach Ungarn übergeben, wie aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervorging.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Berliner Staatsanwaltschaft aufgefordert, "den Antragstellenden die Überstellung an die ungarischen Behörden zu verhindern und ihn zurück in die Bundesrepublik Deutschland zurückzubringen". Für den Anwalt Richwin ist dies eine "theoretische Siegessituation". Er hat wenig Hoffnung, dass die Angeklagte nach Deutschland zurückgebracht werden kann. "Von nun an fragen wir das Staatsanwaltschaftsamt, wie es weiter verfahren wird", sagte Richwin. Darüber hinaus wird er sich an das deutsche Konsulat wenden.

Heftige Kritik an der Auslieferung

Es gab heftige Kritik an der Auslieferung in den bürgerlichen Rechtskreisen Berlins. Der Vorsitzende der Linkspartei, Martin Schirdewan, sprach von einer "Schande für Deutschland". "Viktor Orban ist kein Demokrat und Ungarn wird nicht eine verfahrensgerechte und verfassungskonforme Verfahren gewährleisten. Es ist unakzeptabel, dass Deutschland Menschen an Autokraten statt an eigene Gerichte abgibt." Die linke Politikerin Julia Nagel beschrieb das Vorgehen als ein "Skandal".

Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Nationalsozialistischen Regimes – Liga der antifaschistischen Frauen und Männer hat Zweifel, dass Maja einen fairen Prozess und menschenwürdige Haftbedingungen in Ungarn erhalte.

  1. Trotz Verbot des Bundesverfassungsgerichts wurde die Betroffene nach Ungarn aus Berlin ausgeliefert.
  2. Der Fall betrifft eine 23-jährige nichtbinäre Person namens "Maja" aus Jena, die von ungarischen Behörden wegen angeblicher Beteiligung an einer Kriminalorganisation seit 2017 gesucht wird.
  3. Das Deutsche Bundesanwaltschaftsamt ermittelt in Deutschland ebenfalls die gleichen Anschuldigungen gegen "Maja" und berichtet dazu der Deutschen Presse-Agentur der Verteidiger Sven Richwin.
  4. "Maja" wurde in Berlin im Dezember 2023 verhaftet und später in Dresden in Sachsen inhaftiert, wegen gewalttätiger Angriffe gegen Rechtsextremisten.
  5. Aus Budapest beschuldigten die ungarischen Behörden die Verbündeten von "Maja" der Angriffe auf Rechtsextremisten oder Sympathisanten zwischen dem 9. und 11. Februar 2023.
  6. Zuständig für die Auslieferungsverfahren war anfangs das Berliner Staatsanwaltsgericht, da "Maja" in Berlin bei der Verhaftung war.
  7. Das Landgericht Berlin genehmigte die Auslieferung trotz einer dringenden Anwendung zum Stoppen der Auslieferung am Bundesverfassungsgericht.
  8. Das Bundesverfassungsgericht befehligte dem Berliner Staatsanwaltsgericht, die Übergabe zu verhindern und "Maja" zurück nach Deutschland zu bringen, aber es war zu spät für die Ausführung.
  9. Die Berliner Rechtswelt, einschließlich Politikern und Vereinen, äußerten Kritik und behaupteten, Deutschland habe eine autokratische Regierung ohne angemessene Verfahren übergeben.
  10. Der Vorsitzende der Linken-Fraktion in Berlin, Martin Schirdewan, beschrieb die Auslieferung als "Schande für Deutschland," während die Linken-Politikerin Julia Nagel die Verfahren als "Skandal" verurteilte.
  11. Das Berliner Verein der Verfolgtenden des Naziregimes äußerte Besorgnisse wegen einer faireren Verhandlung und menschenwürdiger Haftbedingungen für "Maja" in Ungarn.

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