Jusos und JU streiten um Schuldenbremse
Angesichts der riesigen Finanzlücke im Haushalt forderte Juso-Vorsitzender Philipp Türmer die Abschaffung der verfassungsmäßigen Schuldenbremse. „Wir müssen uns entscheiden, ob wir das Klima retten oder die Schulden eindämmen“, sagte der Chef der SPD-Jugendorganisation der Rheinischen Post. „Die Schuldenbremse muss im Jahr 2024 kurzfristig außer Kraft gesetzt werden und sobald wie möglich aus dem Grundgesetz verschwinden.“ möglich. Wir werden etwas Ähnliches beim Föderalistenkonvent beantragen.“ Um die Schuldenbremse außer Kraft zu setzen, müsste ein Notfall festgestellt und begründet werden.
Johannes Winkel von der Jugendliga vertrat den gegenteiligen Standpunkt und warnte eindringlich vor einer Aussetzung der Schuldenbremse im Jahr 2024. „Wenn das passieren würde, müssten CDU und CSU strafrechtlich vorgehen“, forderte der CDU/CSU-Chef. Die jüngere Generation nutzt das Nachrichtenportal t-online. Nachhaltigkeit für künftige Generationen ist nicht nur eine ökologische, sondern auch eine wirtschaftliche Frage. Zinsverpflichtungen sind zum drittgrößten Haushaltsposten geworden.
Winkel wehrte sich auch gegen Forderungen nach einer Änderung der Schuldenbremse, die von Sozialdemokraten, Grünen und einigen Christdemokraten befolgt wurden. „Die politische Linke verhält sich so, als wäre es ihr faktisch verboten, aus dem regulären Haushalt zu investieren“, sagte Winkel. „Die Position der EU kann nicht sein, künftigen Generationen durch hohe Schulden und Zinsen Entscheidungsspielraum zu nehmen.“ „Ich kann nur davor warnen, jetzt Diskussionen innerhalb der CDU anzufangen“, sagte er und bezog sich dabei auf die CDU-Regierungschefs Kai Wegener und Rainer Hase aus Berlin und Sachsen-Anhalt. Liebe, und drohte „mit einer sehr hässlichen Konfrontation mit Jung.“ Allianz“ in.
Die Schuldenbremse begrenzt die Nettokreditaufnahme des Bundes auf 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts. Im Falle einer Naturkatastrophe oder eines besonderen Notfalls kann er jedoch Ausnahmen in Anspruch nehmen. Um Reformen durchzuführen, muss das Grundgesetz geändert werden. Hierzu ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst die Verwendung spezieller Nothilfefonds für andere Zwecke verboten, wodurch dem Bund ein Milliardenloch entsteht.
Quelle: www.dpa.com