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Ist es der Befugnis des Chefs, ein Handysverbot am Arbeitsplatz zu verhängen?

Arbeitsplätze können auch Maßnahmen ergreifen, um die übermäßige Nutzung von Smartphones durch...
Arbeitsplätze können auch Maßnahmen ergreifen, um die übermäßige Nutzung von Smartphones durch Mitarbeiter zu reduzieren.

Ist es der Befugnis des Chefs, ein Handysverbot am Arbeitsplatz zu verhängen?

Ohne Handy in Reichweite während der Arbeitszeit? Für viele unvorstellbar. Doch einige Arbeitgeber verordnen solche Einschränkungen. Ist das legal?

Das heimliche Handychecken unter dem Schreibtisch oder das heimliche Blicken, wenn eine Benachrichtigung auftaucht? Was in manchen Arbeitsplätzen akzeptabel ist, ist in anderen tabu. Aber haben Arbeitgeber tatsächlich das Recht, ein Handyverbot durchzusetzen?

Arbeitsrechtsexpertin Kathrin Schulze Zumkley bestätigt: "Arbeitgeber haben das Recht, Arbeitsaufgaben zu bestimmen und das Arbeitsverhalten zu regeln." Das schließt die Begrenzung der Handynutzung oder die Vermeidung möglicher Ablenkungen während der Arbeitszeit ein. Tatsächlich können sie sogar verlangen, dass Handys auf stumm geschaltet sind, um solche Störungen zu vermeiden.

Kamera-Funktion: Die Grundlage für Handyverbote

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kamera-Funktion von Smartphones. Diese könnte es Arbeitgebern leicht machen, die Handy-Nutzung am Arbeitsplatz zu verbieten, um unautorisierte Aufnahmen zu verhindern. Da fast alle Handys eine eingebaute Kamera haben, bedeutet dies effektiv ein faktisches Handyverbot, so Schulze Zumkley.

Interessanterweise hat der Betriebsrat hier kein Mitspracherecht, wie das Bundesarbeitsgericht (Az. 1 ABR 24/22) entschieden hat. Das Gericht urteilte, dass das Recht zur Regelung des Arbeitsverhaltens Vorrang hat, was bedeutet, dass der Betriebsrat bei Handyverboten nicht mitzureden hat, wie Schulze Zumkley erklärte.

Muss der Arbeitnehmer in Notfällen erreichbar sein?

In Ausnahmefällen kann die Einschränkung der Handy-Nutzung auch in Notfällen gelten. Allerdings sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, über ihr persönliches Handy erreichbar zu sein. Sie können stattdessen über das Unternehmens-Telefonsystem erreicht werden, so Schulze Zumkley.

Allerdings dürfen Arbeitgeber die Handy-Nutzung während der Pause nicht verbieten. Sie können jedoch bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel den Pausenraum oder außerhalb des Unternehmensgeländes, festlegen, wo Handys genutzt werden dürfen.

Hintergrund: Kathrin Schulze Zumkley ist eine Expertin für Arbeitsrecht, Mitglied des Vorstands der Arbeitsrechtlichen Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Referentin an der Deutschen Anwaltakademie und der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Arbeitgeber haben das Recht, das Arbeitsverhalten zu regeln, einschließlich der Begrenzung der Handynutzung und der Durchsetzung des Stummschaltens, aufgrund möglicher Ablenkungen (Rechtsfragen). In bestimmten Fällen müssen Arbeitnehmer nicht über ihr persönliches Handy in Notfällen erreichbar sein, aber sie können über das Unternehmens-Telefonsystem erreicht werden (Rechtsfragen).

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